Die Gehälter in Kamp-Lintfort
Die Stadt Kamp-Lintfort im Kreis Wesel gehört zu Nordrhein-Westfalen und gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Ein gutes Zusammenspiel aus Schnellbus, Bussen des öffentlichen Nahverkehrs sowie den Autobahnen A42 und A57 und den Bundesstraßen B510 und 528 versorgt die Stadt verkehrstechnisch optimal. Verschiedene mittelständische und kleinere Betriebe aus allen Branchen sind im Wirtschaftsstandort Kamp-Lintfort angesiedelt, aber auch große Firmen, wie ein bekanntes Lebensmittelunternehmen, haben hier ihre Niederlassungen. Von der Hochtechnologie bis zum Dienstleister sind alle Möglichkeiten an Arbeitsstellen gegeben. Das Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik ist Vertreter der Forschung. Das Schulsystem der Stadt in Nordrhein-Westfalen wird durch einen Berufskolleg und eine Sportakademie ergänzt.
Das Durchschnittsgehalt für Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeister in Kamp-Lintfort beträgt 2.642,08 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.592,08 | € 2.692,08 | € 2.642,08 |
Netto | € 1.573,10 | € 1.662,76 | € 1.617,93 |
Bei dem Beruf Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeister/in handelt es sich lediglich um einen Weiterbildungsberuf. Die Voraussetzung für die Erwirkung des Meister-Titels ist allerdings, dass bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung als Orthopädiemechaniker/in und Bandagist/in vorliegt.
Die Regelung dieser Weiterbildung findet sich in der Handwerksordnung (HwO). Es gibt zwei Möglichkeiten, den Meister in diesem Beruf zu erlangen. Entweder nimmt man am Vollzeitunterricht oder am Teilzeitunterricht teil. Der Vollzeitunterricht dauert in der Regel lediglich ein Jahr, während der Teilzeitunterricht ganze drei Jahre andauert. Dies liegt daran, dass der Vollzeitunterricht sehr viel intensiver genutzt werden kann. Wer jedoch eine Meisterprüfung ablegen möchte, der ist nicht dazu verpflichtet, im Vorgang dazu an den Unterrichtseinheiten teilzunehmen. .
Die Gehäter Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden