Die Gehälter in Dortmund
Als Teil des Ruhrgebietes war die Wirtschaftsstruktur der Stadt Dortmund starken Veränderungen unterworfen. Die Industrie ist heute nur mehr in einigen Sparten wie dem Maschinen- und Anlagenbau stark vertreten. Der größte Arbeitgeber in der Stadt ist der Dienstleistungssektor. Auch viele Hochtechnologiebetriebe sind hier ansässig. Auch der IT- und Kommunikationssektor ist vertreten. Einige Finanz- und Versicherungsunternehmen unterhalten hier ebenfalls wichtige Vertretungen. Im Raum Dortmund laufen einige Autobahnstrecken zusammen, wodurch die Stadt gut an das nationale Verkehrsnetz angebunden ist. Auch der Bahnhof bildet einen wichtigen Knotenpunkt. Dortmund besitzt einen eigenen Flughafen, von dem aus Destinationen im In- und Ausland angeflogen werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeister in Dortmund beträgt 2.501,29 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.420,00 | € 3.582,58 | € 2.501,29 |
Netto | € 1.036,60 | € 2.266,49 | € 1.651,55 |
Bei dem Beruf Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeister/in handelt es sich lediglich um einen Weiterbildungsberuf. Die Voraussetzung für die Erwirkung des Meister-Titels ist allerdings, dass bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung als Orthopädiemechaniker/in und Bandagist/in vorliegt.
Die Regelung dieser Weiterbildung findet sich in der Handwerksordnung (HwO). Es gibt zwei Möglichkeiten, den Meister in diesem Beruf zu erlangen. Entweder nimmt man am Vollzeitunterricht oder am Teilzeitunterricht teil. Der Vollzeitunterricht dauert in der Regel lediglich ein Jahr, während der Teilzeitunterricht ganze drei Jahre andauert. Dies liegt daran, dass der Vollzeitunterricht sehr viel intensiver genutzt werden kann. Wer jedoch eine Meisterprüfung ablegen möchte, der ist nicht dazu verpflichtet, im Vorgang dazu an den Unterrichtseinheiten teilzunehmen. .
Die Gehäter Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden