Die Gehälter in Gaggenau
Die im Westen liegende Kreisstadt Gaggenau gehört zu dem Bundesland Baden-Württemberg. Malsch, Marxzell, Bad Herrenalb, Loffenau, Gernsbach, Baden-Baden, Kuppenheim, Bischweier und Muggensturm sind angrenzende Städte und Gemeinden der historischen Einkaufsstadt Gaggenau. Nicht weit von der am Stadtzentrum Gaggenaus angrenzenden Bundesstraße B 462 ist die zweitgrößte Stadt des Landkreises Rastatt, Baden-Baden beheimatet. Die ständig wachsende Stadt Gaggenau, bietet attraktive Bauwerke und Denkmäler sowie regelmäßige Veranstaltungen an. Gaggenaus Wirtschaftsstandort stellen die dort ansässigen Unternehmen Daimler AG, Mercedes-Benz Werk dar, welche die größten Arbeitgeber dieser Stadt sind. Der Landkreis Rastatt ist Träger der gewerblichen Schule "Carl-Benz-Schule" und bietet noch einige andere wichtige Bildungseinrichtungen.
Das Durchschnittsgehalt für Kundendienstmonteur (Gas- u. Wasserinstallation) in Gaggenau beträgt 2.850,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.200,00 | € 3.500,00 | € 2.850,00 |
Netto | € 1.691,24 | € 2.421,81 | € 2.056,53 |
Das Arbeitsgebiet der Kundendienstmonteure /Kundendienstmonteurinnen (Gas- und Wasserinstallation) umfasst die Wartung, Pflege, Reinigung und Instandhaltung von Gasverbrauchs- und Gasfeuerungsanlagen. Zudem gehört die Justierung auf optimale Verbrauchs- und Energiewerte zu ihren Aufgaben.
Die Tätigkeit wird meist im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt, fordert aber auch Bereitschaftsdienste in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen. Der Zugang zum Beruf erfordert eine Ausbildung zum Gas- und Wasserinstallateur oder Gas- und Wasserinstallateurin, zum Anlagenmechaniker bzw. Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Ebenso bieten die Ausbildungsberufe Zentralheizungs- und Lüftungsbautechniker bzw. Zentralheizungs- und .
Die Gehäter Kundendienstmonteur (Gas- u. Wasserinstallation) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden