Die Gehälter in Hüllhorst
Die Gemeinde Hüllhorst liegt im Landkreis Minden-Lübbecke im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Kulturfreunde finden hier neben mehreren Museen auch einige sehenswerte Bauwerke. Die Region ist auch als "Mühlenkreis" bekannt, gibt es in diesem Kreis doch über 40 restaurierte Mühlen. Naturliebhaber genießen die abwechslungsreiche Landschaft mit Hügeln, Tälern und Wäldern. Das Bildungswesen umfasst mehrere Grundschulen und eine Gesamtschule. Über die Bundesstraße 239 ist die Gemeinde an das regionale Straßennetz angebunden. Zudem verkehren mehrere Regionalbusse. Die Wirtschaft wird überwiegend geprägt von einem großen Computerhersteller, der gleichzeitig den größten Anteil der Arbeitsplätze in der Gemeinde stellt. Außerdem gibt es mehrere Betriebe der Dachkeramik-, Metallbau und Maschinenbauindustrie. Auch immer mehr Dienstleistungsunternehmen entdecken den Standort Hüllhorst
Das Durchschnittsgehalt für Fleischer - Herstellen von Feinkost und Konserven in Hüllhorst beträgt 674,92 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 674,92 | € 674,92 | € 674,92 |
Netto | € 536,09 | € 536,09 | € 536,09 |
Die Aufgaben eines Fleischers bzw. einer Fleischerin bestehen im Schlachten von Tieren und deren Verarbeitung.
Als Endprodukte der Tätigkeit entstehen Fleisch- und Wurstwaren, Pökelwaren, Feinkostangebote und Konserven. Fleischer bzw. Fleischerinnen stellen weiterhin Gerichte her, bieten Veranstaltungsservice und arbeiten in der Kundenberatung und im Verkauf. Die Aufgaben im Arbeitsalltag umfassen z. B. das Herrichten von Teilstücken zur weiteren Verarbeitung, das Produzieren von Koch-, Roh-, Brühwurst und Hackfleischerzeugnissen, die Bedienung von Anlagen, Maschinen und Geräten sowie das Anwenden von Vorschriften des Lebensmittel- und des Hygienerechts und des Arbeits- und des Gesundheitsschutzes. Der Beruf des Fleischers bzw. der Fleischerin wird in Betrieben des .
Die Gehäter Fleischer - Herstellen von Feinkost und Konserven basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden