Die Gehälter in Mutterstadt
Die verbandsfreie Gemeinde Mutterstadt liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz, in der Metropolregion Rhein-Neckar und dort im Rhein-Pfalz-Kreis. Die örtliche Volkshochschule Mutterstadt, die Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis und eine integrierte Gesamtschule sind die Besonderheiten im Mutterstädter Bildungssystem. Berufsschulen und weiterführende Bildungseinrichtungen müssen im Umland besucht werden. Das Großdorf liegt an den Autobahnen A61 und A65, sowie an der Bundesstraße B9, was das Fortkommen per PKW bequem ermöglicht. Der fehlende Schienenanschluss wird durch Busse ersetzt. Durch die zentrale Lage in der Metropolregion kann man von Mutterstadt aus durch Pendeln nahezu jede Ausbildungs- und Arbeitsstelle bekommen. Auch die Betriebe vor Ort, Unternehmen des Einzelhandels, der Logistik und des Handwerks, bieten Möglichkeiten.
Das Durchschnittsgehalt für Feinwerkmechanikermeister in Mutterstadt beträgt 4.143,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.270,00 | € 5.016,67 | € 4.143,34 |
Netto | € 1.880,98 | € 2.707,04 | € 2.294,01 |
Feinwerkmechanikermeister und Feinwerkmechanikermeisterinnen führen verantwortliche Fach- und Führungsaufgaben in Betrieben des Feinwerkmechaniker-Handwerks aus. Zu ihrem Beruf gehört das Herstellen von Geräten, Maschinen, Anlagen und Systemen, aber auch von Produkten der Schnitt-, Stanz- und Umformtechnik sowie der Vorrichtungs- und Formenbautechnik, die sie warten und instandsetzen.
Feinmechanikermeister und Feinmechanikermeisterinnen übernehmen dabei die anspruchsvolleren Aufgaben und weisen ihre Mitarbeit und Mitarbeiterinnen an. Feinwerkmechanikermeister und Feinwerkmechanikermeisterinnen sind in erster Linie in Betrieben des Maschinen- und Werkzeugbaus beschäftigt. Sie arbeiten auch bei Herstellern von feinmechanischen und elektrischen Messinstrumenten. Darüber hinaus ergeben sich für sie .
Die Gehäter Feinwerkmechanikermeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden