Die Gehälter in Stuttgart
Stuttgart ist ein wichtiges Zentrum des deutschen Hochtechnologiesektors. Viele Betriebe der deutschen Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie sind hier beheimatet. Aber auch zahlreiche international renommierte Unternehmen und Konzerne haben hier ihren Sitz. Stuttgart ist auch Börseplatz, wodurch naturgemäß auch zahlreiche Finanzunternehmen in der Stadt tätig sind. Auch mehrere regionale und überregionale Versicherungen sind in Stuttgart vertreten. Die Medienlandschaft ist eher regional geprägt. Der Stuttgarter Bahnhof ist ein wichtiges Drehkreuz für den nationalen und internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Die Stadt besitzt einen eigenen Flughafen und ist auch an das Autobahnnetz angeschlossen. Das öffentliche Nahverkehrssystem unterhält zahlreiche Verbindungen in der Stadt und ist gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Physiker (Uni) in Stuttgart beträgt 6.333,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.000,00 | € 8.666,67 | € 6.333,34 |
Netto | € 2.372,09 | € 4.816,00 | € 3.594,05 |
Um Dipl.-Physiker/in (Uni) zu werden muss man zunächst einmal den Status des Physikers erreicht haben.
Hierfür ist ein Studium notwendig. Die Studiendauer beträgt in der Regel 3 bis 4 Jahre, wobei man nicht länger als 4 Jahre benötigen sollte. Anschließend kann man sein Diplom erlangen. Es ist so, dass man als Physiker/in verschiedene Fachrichtungen studieren kann. Zu diesen gehören die allgemeine Physik, die Akustik, die Astrophysik, die Biophysik, die Kernphysik, die medizinische Physik und die Wirtschaftsphysik. Die Auswahlmöglichkeiten sind demnach groß. Vor allem die allgemeine Physik wird sehr gern studiert. Als Physiker/in übernimmt man sehr verantwortungsvolle Aufgaben. In diesem Beruf ist es vor allem so, dass man Experimente durchführen kann. Verschiedene Dinge werden untersucht, z. B. Erscheinungen. .
Die Gehäter Dipl.-Physiker (Uni) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden