Die Gehälter in Ottobrunn
Imposante und historische Bauwerke, Statuen und Denkmäler sind in der Stadt Ottobrunn geradezu zuhauf vorhanden. Also ein echtes Paradies für Kunstkenner und Geschichtsinteressierte. Dementsprechend kann man auf einen sehr interessanten und aufregenden, geschichtlichen Hintergrund schließen. Des Weiteren bekommen die Besucher von Güstrow recht attraktive Freizeitangebote, wie beispielsweise Sport- Museums- oder auch Kinderaktivitäten geboten. Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Gegebenheiten bzw. auf die aktuelle Infrastruktur kann man behaupten, dass die unmittelbare Nähe zur bayerischen Landeshauptstadt München sehr viel zum hohen Beliebtheitsgrad von Ottobrunn beiträgt. Insbesondere die zahlreichen, sehr gut ausgebauten Bus- und Bahnanbindungen bzw. das allgemeine Straßennetz ermöglichen es (Berufs-)Schülern, Arbeitnehmern (bzw. auch Pendlern)
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Physiker (Uni) in Ottobrunn beträgt 3.250,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.500,00 | € 4.000,00 | € 3.250,00 |
Netto | € 1.665,08 | € 2.309,91 | € 1.987,50 |
Um Dipl.-Physiker/in (Uni) zu werden muss man zunächst einmal den Status des Physikers erreicht haben.
Hierfür ist ein Studium notwendig. Die Studiendauer beträgt in der Regel 3 bis 4 Jahre, wobei man nicht länger als 4 Jahre benötigen sollte. Anschließend kann man sein Diplom erlangen. Es ist so, dass man als Physiker/in verschiedene Fachrichtungen studieren kann. Zu diesen gehören die allgemeine Physik, die Akustik, die Astrophysik, die Biophysik, die Kernphysik, die medizinische Physik und die Wirtschaftsphysik. Die Auswahlmöglichkeiten sind demnach groß. Vor allem die allgemeine Physik wird sehr gern studiert. Als Physiker/in übernimmt man sehr verantwortungsvolle Aufgaben. In diesem Beruf ist es vor allem so, dass man Experimente durchführen kann. Verschiedene Dinge werden untersucht, z. B. Erscheinungen. .
Die Gehäter Dipl.-Physiker (Uni) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden