Die Gehälter in Bonn
Die ehemalige Hauptstadt der BRD ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort und Börsenplatz im Westen Deutschlands. Viele nationale Unternehmen haben hier ihren Sitz. Die Medienlandschaft setzt sich aus einigen Fernseh- und Radiosendern, sowie mehreren Zeitungen zusammen. Immer wichtiger wird der Tourismus in der Stadt, der bereits zahlreichen Erwerbstätigen Arbeit bietet. In Bonn haben immer noch einige staatliche Institutionen, sowie mehrere internationale UNO Institutionen ihren Sitz. Über den Flughafen Köln/Bonn können Ziele im In- und Ausland angeflogen werden. Das Straßenbahn- und Busnetz ist gut ausgebaut und verbindet die Knotenpunkte der Stadt. Mehrere Autobahnen stellen gemeinsam mit den Bahnhöfen den Anschluss an das Fernverkehrsnetz sicher.
Das Durchschnittsgehalt für Aufreißer (Modellbau) in Bonn beträgt 1.400,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.400,00 | € 1.400,00 | € 1.400,00 |
Netto | € 758,91 | € 1.016,98 | € 887,95 |
Der Modellbauer oder die Modellbauerin mit der Fachrichtung Anschauungsmodellbau stellt für Betriebe des Kraftfahrzeug- oder Maschinenbauindustrie Anschauungsmodelle her. Dies tut er oder sie jedoch auch für Firmen des Hoch- und Tiefbaus, für Universitäten oder auch für Design- und Architekturbüros.
Die vom Modellbauer mit der Fachrichtung Anschauungsmodellbau hergestellten Anschauungsmodelle werden meist als Planungs- oder Schulungsobjekte eingesetzt. Hin und wieder stellen die Modellbauer auch das für ihre Arbeit benötigte Werkzeug und die entsprechenden Arbeitsmittel selbst her. Einer der wichtigsten Arbeitgeber eines Modellbauers mit Fachrichtung Anschauungsmodellbau sind handwerkliche Betriebe des Modell- und Musterbaus. .
Die Gehäter Aufreißer (Modellbau) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Bad Oldesloe | € 1.400,00 |
Berlin | € 965,00 |
Bonn | € 1.400,00 |
Ingolstadt, Donau | € 3.400,00 |
Neuss | € 1.386,67 |
Siegen | € 3.050,00 |
Solingen | € 2.000,00 |
Uhingen | € 1.821,97 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden