Die Gehälter in Waldshut-Tiengen
Waldshut-Tiengen liegt im Bundesland Baden-Württemberg im Landkreis Waldshut. Waldshut-Tiengen liegt direkt am Rheinufer und den Ausläufern des südlichen Schwarzwaldes. Waldshut-Tiengen wird aus den beiden Kernstädten Waldshut und Tiengen/Hochrhein gebildet. In Waldshut-Tiengen ist mittelständische Maschinenbau- und Möbelindustrie angesiedelt. Viele der Arbeitnehmer hier sind Grenzgänger in die nahe gelegene Schweiz. Waldshut-Tiengen liegt an der Hochrheinbahn, welche Schaffhausen und Basel verbindet. Der Bahnhof ist ein wichtiger Eisenbahnknotenpunkt. Das Wahrzeichen der Stadt ist das Schaffhauser Tor. Es wurde auf den alten Fundamenten aus dem 13. Jht. erbaut und fungierte als östliches Stadttor. Auf der Hauptstraße Waldshuts findet man eine großzügige Fußgängerzone. In Tiengen gilt der Storchenturm als Wahrzeichen der Stadt.
Das Durchschnittsgehalt für Assistent - Steuerberatung in Waldshut-Tiengen beträgt 2.700,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.400,00 | € 3.000,00 | € 2.700,00 |
Netto | € 1.543,52 | € 1.840,79 | € 1.692,16 |
Der/die Assistent/in - Steuerberatung übernimmt beratende Tätigkeiten hinsichtlich der Steuererklärungen und steuerrelevanten Auswirkungen von Geschäftsvorgängen sowohl für Privatpersonen als auch für Kleinunternehmen und Unternehmen der Industrie und des Handels. Für bilanzierungspflichtige Unternehmen übernehmen die Assistenten/innen - Steuerberatung auch die Erstellung der Bilanzen und die dazugehörige Beratung und Auswertung.
Des Weiteren beraten sie die Mandanten des Steuerberaters in betriebswissenschaftlicher, steuerrechtlicher und auch vermögensrechtlicher Hinsicht. Der/die Assistent/in - Steuerberatung erstellt Konzepte zur Steuerentlastung der Privatpersonen und der Betriebe und unterstützen diese, eine Steuerersparnis zu erwirken. Bei Außenprüfungen in Betrieben unterstützen die Assistenten/innen - Steuerberatung den Steuerberater bei .
Die Gehäter Assistent - Steuerberatung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden