Die Gehälter in Suhl
Die zahlreichen Einwohner der kreisfreien Stadt Suhl bezeichnen ihre Heimat immer wieder gern liebevoll als das "Tor zum schönen Thüringer Wald". Aber auch die Bezeichnung der "Waffenstadt Suhl" wird erwähnt - seit dem Jahre 2005 ist diese Namensgebung sogar offiziell bestätigt. Diese liegt jedoch einzig begründet in ihrer geschichtsträchtigen Zeit der Waffenherstellung. Suhl liegt inmitten von Thüringen und stellt das offizielle Oberzentrum Südthüringens dar. Ein prägendes Stadtbild ist übrigens die Plattenbauweise, welche sicherlich nicht unbedingt zur Verschönerung der Stadt Suhl beizutragen vermag. Entsprechend trist sieht es zeitweise auch in der Region selbst aus. Dementsprechend suchen - insbesondere auch die jungen Menschen - ihre beruflichen Entfaltungsmöglichkeiten in den größeren Städten Thüringens.
Das Durchschnittsgehalt für Assistent - Steuerberatung in Suhl beträgt 1.866,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.733,33 | € 2.000,00 | € 1.866,67 |
Netto | € 1.377,60 | € 1.589,52 | € 1.483,56 |
Der/die Assistent/in - Steuerberatung übernimmt beratende Tätigkeiten hinsichtlich der Steuererklärungen und steuerrelevanten Auswirkungen von Geschäftsvorgängen sowohl für Privatpersonen als auch für Kleinunternehmen und Unternehmen der Industrie und des Handels. Für bilanzierungspflichtige Unternehmen übernehmen die Assistenten/innen - Steuerberatung auch die Erstellung der Bilanzen und die dazugehörige Beratung und Auswertung.
Des Weiteren beraten sie die Mandanten des Steuerberaters in betriebswissenschaftlicher, steuerrechtlicher und auch vermögensrechtlicher Hinsicht. Der/die Assistent/in - Steuerberatung erstellt Konzepte zur Steuerentlastung der Privatpersonen und der Betriebe und unterstützen diese, eine Steuerersparnis zu erwirken. Bei Außenprüfungen in Betrieben unterstützen die Assistenten/innen - Steuerberatung den Steuerberater bei .
Die Gehäter Assistent - Steuerberatung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden