Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Zupfinstrumentenmacher in Berlin beträgt 1.400,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.400,00 | € 1.400,00 | € 1.400,00 |
Netto | € 1.026,44 | € 1.128,52 | € 1.077,48 |
Zupfinstrumentenmacher und Zupfinstrumentenmacherinnen bauen verschiedene Arten von Saiteninstrumenten, reparieren diese bei Bedarf oder restaurieren auch historische Saiteninstrumente. Sie bauen Gitarren, Mandolinen, Harfen oder regional auch Zithern und Banjos.
Durch die sorgfältige und fachkundige Auswahl des verwendeten Holzes für den Klangkörper bestimmen Sie die Klangfarben und die Klangnuancen des einzelnen Instrumentes. Bei der handwerklichen Einzelfertigung kommt vorherrschend das Palisander-, Eben- oder auch Fichtenholz zum Einsatz. Zupfinstrumentenmacher/innen nehmen für einzelne Bauteile die Hilfe moderner Maschinen in Anspruch. Nach dem Zusammenbau übernehmen Zupfinstrumentenmacher/innen auch die Lackierung, die Politur des Instruments, das Aufbringen der kompletten Mechanik .
Die Gehäter Zupfinstrumentenmacher basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Berlin | € 1.400,00 |
Goslar | € 1.386,00 |
Hennigsdorf | € 1.100,00 |
München | € 1.890,42 |
Regensburg | € 1.300,00 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden