Die Gehälter in Montabaur
Sowohl in kultureller Hinsicht, als auch im Zusammenhang mit interessanten Freizeitangeboten und Kinderbetreuungsmöglichkeiten ist die Kreisstadt im Westerwaldkreis ein besonders attraktives Gebiet. Der im schönen Bundesland Rheinland-Pfalz gelegene Ort umfasst sieben Stadtteile. Dazu gehören Horresen, Elgendorf, Wirzenborn, Reckenthal, Bladernheim, Eschelbach und Ettersdorf. Zahlreiche Museen, Bauwerke & Co. runden das touristisch überaus attraktive Profil von Montabaur ab - weitaus interessanter für Jobsuchende dürfte allerdings die Vielzahl der in Montabaur ansässigen Unternehmen sein. Ursa Chemie, United Internet, die Akademie Deutscher Genossenschaften oder der Klöckner Pentaplastkonzern sind diesbezüglich nur einige der großen und auch mittelständischen Firmen. Weiterer Pluspunkt ist der dort vorhandene ICE Bahnhof Montabaur, die weit verzweigten Bus- und Bahnverbindungen sowie das gut ausgebaute Autobahnnetz.
Das Durchschnittsgehalt für Verfahrensmechaniker - Beschichtungstechnik in Montabaur beträgt 2.206,25 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.000,00 | € 3.412,50 | € 2.206,25 |
Netto | € 597,65 | € 2.376,84 | € 1.487,25 |
Der Verfahrensmechaniker bzw. die Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik führt und setzt die Lackierprozesse unter Beachtung der Zusammenhänge selbständig aus.
Diese bestimmen die Aneinanderreihungen von Vorbehandlungen, Lackbeschaffenheiten, Grundmaterialeigenschaften, Filmbildungen und Anwendungen. Die Beschichtung mit unterschiedlichen Applikationsverfahren von jeglichen Oberflächen wie beispielsweise aus Holz, Kunststoff oder Metall gehört mit der repräsentativen oder zweckgerechten Umsetzung zu den Hauptaufgaben. Zum gesamten Arbeitsablauf gehört das Planen und Anpassen des Prozesses, das Vorbereiten und Anfertigen der Materialien, technische Gegebenheiten und Anlagen bedienen, und überwachen und .
Die Gehäter Verfahrensmechaniker - Beschichtungstechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden