Die Gehälter in Zöblitz
Das Durchschnittsgehalt für Trainer in Zöblitz beträgt 1.353,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.346,67 | € 1.360,00 | € 1.353,34 |
Netto | € 1.067,59 | € 1.077,93 | € 1.072,76 |
An Wettkämpfen teilnehmende Einzelsportler und -sportlerinnen der Freizeit- und Leistungssparte benötigen oftmals eine/n Trainer/in (auch Sporttrainer/in oder Übungsleiter/in) zur systematischen Verbesserung ihrer Fähigkeiten. Er/sie bereitet die betreute Person auf in der Zukunft liegende sportliche Wettbewerbe verschiedener Art vor und wird in der Regel von einer Institution des "Deutschen Sportbundes", einer Hochschule oder - in seltensten Fällen - einer kommerziell handelnden Organisation beschäftigt.
Ein individuell und gezielt aufbereiteter Übungsplan soll es den Sportlern/-innen ermöglichen, ihre Leistung bis zum Wettkampftag schrittweise zu verbessern und neue Kenntnisse theoretischer und praktischer Natur zu erlangen. Die vom Trainer/der Trainerin gestalteten einzelnen Übungseinheiten fördern jeweils verschiedene Teilbereiche wie die Technik oder Ausdauer, im Bedarfsfall bietet er/sie sogar Übungsaufenthalte in dafür vorgesehenen "Lagern" an. Es findet regelmäßig eine Kooperation mit Therapeuten und Ärzten statt. Trainer/innen achten auf den Gesundheitszustand des Sportlers/der Sportlerin und weisen gegebenenfalls auf Veränderungsnotwendigkeiten hin. Jüngere Sportler/innen erhalten von ihnen auch Hinweise über ungerechtfertigte Verhaltensweisen gegenüber anderen Sportlern/-innen. Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld ist die mentale Fürsorge, deren intensivste Ausprägung an Wettbewerbstagen vorherrscht. Nach Abschluss eines Wettkampfs werden die Ergebnisse sowie natürlich Stärken und Schwächen des Teilnehmers analysiert und das erstellte Gesamtkonzept entsprechend an diese Erkenntnisse angepasst. In manchen Fällen rufen Trainer/innen auch selbst zur Teilnahme an von ihnen ins Leben .
Die Gehäter Trainer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden