Die Gehälter in Ottobrunn

Imposante und historische Bauwerke, Statuen und Denkmäler sind in der Stadt Ottobrunn geradezu zuhauf vorhanden. Also ein echtes Paradies für Kunstkenner und Geschichtsinteressierte. Dementsprechend kann man auf einen sehr interessanten und aufregenden, geschichtlichen Hintergrund schließen. Des Weiteren bekommen die Besucher von Güstrow recht attraktive Freizeitangebote, wie beispielsweise Sport- Museums- oder auch Kinderaktivitäten geboten. Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Gegebenheiten bzw. auf die aktuelle Infrastruktur kann man behaupten, dass die unmittelbare Nähe zur bayerischen Landeshauptstadt München sehr viel zum hohen Beliebtheitsgrad von Ottobrunn beiträgt. Insbesondere die zahlreichen, sehr gut ausgebauten Bus- und Bahnanbindungen bzw. das allgemeine Straßennetz ermöglichen es (Berufs-)Schülern, Arbeitnehmern (bzw. auch Pendlern)

Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Kraftfahrzeugtechnik in Ottobrunn beträgt 3.208,34 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 3.166,67 € 3.250,00 € 3.208,34
Netto € 1.962,41 € 2.003,62 € 1.983,02

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Die Gehäter Techniker - Kraftfahrzeugtechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Aachen € 2.916,67
Böblingen € 3.367,00
Braunschweig € 3.250,00
Brettin € 2.383,33
Büttstedt € 1.600,00
Cuxhaven € 2.500,00
Döbeln € 1.500,00
Dresden € 2.500,00
Friedrichshafen € 2.798,61
Hofheim am Taunus € 1.700,00
Kamen, Westfalen € 2.500,00
Kammlach € 2.600,00
Kassel, Hessen € 1.100,00
Kaufungen, Hessen € 1.600,00
Köln € 2.848,08
Korbach € 2.820,57
Ludwigsburg (Württemberg) € 3.250,00
München € 3.200,00
Nordheim (Württemberg) € 3.583,33
Oberasbach bei Nürnberg € 5.777,78
Ottobrunn € 3.166,67
Schönebeck (Elbe) € 2.116,67
Sindelfingen € 3.333,33
Stuttgart € 2.800,00
Wolfsburg € 2.925,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden