Die Gehälter in Biberach an der Riß
Die Kreisstadt Biberach an der Riss liegt in Oberschwaben, etwa 40 Kilometer entfernt von Ulm. Mehrere Bundesstraßen kreuzen sich in und um Biberach, sodass die Stadt, die auch an die Bundesautobahn A7 angebunden ist, sehr verkehrsgünstig gelegen ist. Ein Flughafen bis zur Flugzeuggröße eines Businessjets und mehrere Bahnlinien machen das überregionale Verkehrsangebot komplett. Ausgezeichnete Busverbindungen machen Stadt und Umland zugänglich. Hervorragende Arbeits- und Ausbildungsplätze bekommt man bei den ansässigen Unternehmen, wie zum Beispiel einem weltweit agierenden Pharmakonzern, und anderer produzierender Industrie. Die Hochschule für Bauwesen mit einem Studiengang für Pharmazeutische Biotechnologie, sowie zahlreiche Schulen von der Grundschule bis zur Erwachsenenbildung machen die Stadt zum Vorbild, was das Bildungssystem betrifft.
Das Durchschnittsgehalt für Techn. Assistent - Konstruktions- und Fertigungstechnik in Biberach an der Riß beträgt 4.073,72 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.747,43 | € 4.400,00 | € 4.073,72 |
Netto | € 2.306,17 | € 2.979,44 | € 2.642,81 |
Bei dem Beruf technische/r Assistent/in für den Bereich Konstruktions- und Fertigungstechnik handelt es sich um einen Ausbildungsberuf. Das Besondere hieran ist, dass es sich lediglich um eine schulische Ausbildung handelt.
Der praktische Teil ist demnach nicht vorhanden. Die Grundausbildungsdauer beträgt in der Regel zwei Jahre. Wer jedoch sehr gute Leistungen erbringt, der hat die Möglichkeit, seine Prüfung bereits eher abzulegen. Ebenfalls gibt es Ausbildungen dieser Art, die mindestens 3 Jahre andauern. Hierbei handelt es sich um die Grundausbildung und das Erlangen zusätzlicher Qualifikationen. Die Aufgabengebiete eines/r technischen Assistenten/in sind sehr vielseitig. Vor allem geht es darum, den Ablauf so zu gestalten, .
Die Gehäter Techn. Assistent - Konstruktions- und Fertigungstechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden