Die Gehälter in Wunstorf
Wunstorf befindet sich nicht weit entfernt vom berühmten Steinhuder Meer. Man kann sich vorstellen, wie überaus attraktiv und geschätzt bei Touristen diese Region dementsprechend ist. Somit hat die Stadt im Hinblick auf Attraktivität und Tourismus sicherlich die Nase vorn. Ein weiterer Pluspunkt ist aber sicherlich auch die hervorragende verkehrstechnische Anbindung zu den Städten Bremen, Hannover und Minden. Sicherlich sind auf diese Weise zwar interessante Einkaufsmöglichkeiten gegeben, andererseits spielen in diesem Zusammenhang allerdings wohl auch die dort vorhandenen wirtschaftlichen Strukturen eine entscheidende Rolle. Jobsuchende aufgepasst: der für Wunstorf berühmte Luftwaffenstandort "Fliegerhorst Wunstorf" sowie die hervorragenden ausgebauten Industriestandorte in Hannover, Bremen etc. könnten von großer Bedeutung sein.
Das Durchschnittsgehalt für Techn. Assistent - Chemische u. biologische Laboratorien in Wunstorf beträgt 5.084,44 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 5.084,44 | € 5.084,44 | € 5.084,44 |
Netto | € 3.683,66 | € 3.683,66 | € 3.683,66 |
Die Ausbildung zum/r technischen Assistent/in in der Fachrichtung chemische und biologische Laboratorien dauert in der Regel 2 Jahre. Zu dieser Ausbildung gehört sowohl ein schulische Teil als auch ein praktischer, also betrieblicher Teil, welcher in Form verschiedener Praktika durchgeführt wird.
Diese dauern in der Regel einige Wochen. Um diese Ausbildung abschließen zu können, ist eine entsprechende Prüfung notwendig. Diese wird vor dem so genannten staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt. Die Prüfung findet in den Berufsschulen statt. Für diese Prüfung werden ausschließlich diejenigen zugelassen, die Nachweise erbringen können, regelmäßig in der Schule gewesen zu sein. Weiterhin ist es unter Umständen erforderlich, Nachweise .
Die Gehäter Techn. Assistent - Chemische u. biologische Laboratorien basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden