Die Gehälter in Castrop-Rauxel
Bei der Stadt Castrop-Rauxel handelt es sich um eine Stadt, die im Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt. Sie gehört zum Landkreis Recklinghausen und zum Regierungsbezirk Münster. In der Vergangenheit war die Stadt durch viele Zechen bekannt. Diese wurden jedoch im Laufe der Zeit geschlossen. Die Industrie ist hier nahezu ausgestorben. Die wirtschaftliche Lage wird allein durch die kleinen und mittelständischen Unternehmen der Stadt bestimmt. Auch die Arbeitsmarktsituation richtet sich danach. In Castrop-Rauxel fahren zahlreiche öffentliche Verkehrsmittel. Auch mit dem eigenen PKW fährt es sich hier sehr gut. Castrop-Rauxel kann zudem mit dem Schiff erreicht werden, über den Rhein-Herne-Kanal.
Das Durchschnittsgehalt für Sozialversicherungsfachangestellte - knappsch. Sozialvers. in Castrop-Rauxel beträgt 1.667,93 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 668,42 | € 2.667,43 | € 1.667,93 |
Netto | € 556,92 | € 1.744,46 | € 1.150,69 |
Der Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/r - knappsch. Sozialvers.
ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannter Ausbildungsberuf. Im öffentlichen Dienst kann die 3 jährige Ausbildung unter anderem im Fachbereich der knappschaftlichen Sozialversicherungen erfolgen. Generell sind für die Ausbildung zwar grundsätzlich keine besonderen schulischen Vorbildungen erforderlich, in der Realität jedoch werden meist Bewerber mit Hochschul- oder Fachhochschulreife zur Ausbildung bevorzugt. Während der Ausbildung im dualen System werden dem/r Auszubildenden umfassende Kenntnisse in den Bereichen der Sozialversicherung vermittelt. Nach der absolvierten und erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung übernehmen der/die Sozialversicherungsfachangestellte/r - knappsch. Sozialvers. die entsprechende Beurteilung von Versicherungsverhältnissen und stellen fest, ob eine gesetzliche Versicherungspflicht gegeben ist. Sie stellen die Leistungsansprüche der Versicherten fest und berechnen die Beiträge für die .
Die Gehäter Sozialversicherungsfachangestellte - knappsch. Sozialvers. basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden