Die Gehälter in Horb am Neckar
Die Stadt Horb am Neckar liegt in dem Bundesland Baden-Württemberg und befindet sich nur wenige Kilometer entfernt von der Großstadt Stuttgart. Ohne Zweifel profitiert der Ort entscheidend von der Nähe und den großen Unternehmen der Stadt Stuttgart. Seit dem Jahr 1981 handelt es sich bei Horb am Neckar um die Kreisstadt des Landkreises Freudenstadt. Zu den wohl wichtigsten Sektoren der Wirtschaft von Horb am Neckar gehört bereits seit einigen Jahren der Tourismus. Nicht zuletzt deswegen legen neben den Einheimischen auch die Stadtväter auf diesen sehr großen Wert. Neben diesen gibt es aber auch eine Vielzahl von anderen Unternehmen der verschiedensten Branchen, die Arbeitsplätze anbieten.
Das Durchschnittsgehalt für Soldat in Horb am Neckar beträgt 2.199,17 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.199,17 | € 2.199,17 | € 2.199,17 |
Netto | € 1.418,54 | € 2.108,49 | € 1.763,52 |
Der Beruf des Soldaten und der Soldatin wird unterschieden zwischen Zeit- und Berufssoldat, bzw. Soldatin.
Ein Zeitsoldat oder eine Zeitsoldatin verpflichten sich für eine längere Zeit als der normale Wehrdienst vorschreibt zum dienst als Soldat oder Soldatin. Dieser Zeitraum kann sich von zwei bis auf zwölf Jahre erstrecken. Abhängig vom vorhandenen Schulabschluss können die Zeitsoldaten und Zeitsoldatinnen dann eine Unteroffiziers- oder Offizierskarriere anstreben. Der Zeitsoldat und die Zeitsoldatin werden besser besoldet als der normale Wehrpflichtige und werden auch entsprechend ihrer Ausbildung gefördert. Das heißt, wenn ein Zeitsoldat oder eine Zeitsoldatin einen Abschluss in einem handwerklichen Beruf erlangt hat, kann während der Zeit als Soldat oder Soldatin die Meisterprüfung gemacht werden. Auch andere Weiterbildungsmöglichkeiten werden angeboten. Anwärter auf die Offizierslaufbahn können auch an einer der Bundeswehruniversitäten studieren. Diese Unterstützung soll dem Zeitsoldaten oder der Zeitsoldatin helfen, nach der Dienstzeit eine Anstellung .
Die Gehäter Soldat basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden