Die Gehälter in Neutraubling
Neutraubling liegt im Bundesland Bayern im Oberpfälzer Landkreis Regensburg. Die Industriestadt liegt nur zehn Kilometer östlich von Regensburg entfernt in der Donauebene. Die Stadt entstand erst nach dem zweiten Weltkrieg, als eine der fünf bayerischen Vertriebenenstädte. Aus den Ruinen des ehemaligen Fliegerstandortes entstand schnell einer der bedeutendsten Industriestandorte des Landkreises Regensburg. Viele Firmen erreichten hier schnell überregionale Bedeutung. Ein weiterer wichtiger Entwicklungsschub erhielt die Stadt durch die Ansiedlung des BMW-Werks Regensburg. .Rund um Neutraubling bieten Unternehmen verschiedener Industriezweige reichliche Arbeitsplätze. Die Bundesstraße 8 und 15 sorgen für eine gute Verkehrsanbindung der Stadt. Die Flughäfen in Nürnberg und München sind mit dem Auto in einer knappen Stunde Fahrt zu erreichen.
Das Durchschnittsgehalt für Sicherheitsbeauftragte (Werkschutz) in Neutraubling beträgt 1.826,09 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.826,09 | € 1.826,09 | € 1.826,09 |
Netto | € 1.216,27 | € 1.216,27 | € 1.216,27 |
Bei dem Beruf des/r Sicherheitsbeauftragten (Werkschutz) handelt es sich um keinen Ausbildungsberuf. Hierfür ist es notwendig, bereits eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich des Wachschutzes oder aber des Sicherheitsschutzes zu haben.
Auch eine Weiterbildung kann unter Umständen genügen. Weitere Voraussetzung ist, dass verschiedene Nachweise erbracht werden müssen, beispielsweise der Sachkundenachweis und ein Nachweis darüber, dass bereits eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung erfolgt ist. Hieraus geht hervor, dass man das Verständnis über die nötigen Rechtsvorschriften bereits erlangt hat. Als Sicherheitsbeauftragte/r im Werkschutz sorgt man dafür, dass das Werk sicher ist. Es müssen also Übergriffe oder Einbrüche vermieden werden. Ebenfalls sollte .
Die Gehäter Sicherheitsbeauftragte (Werkschutz) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden