Die Gehälter in Dorsten
Die Stadt Dorsten liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie gehört zum Regierungsbezirk Münster. Sehr lange Zeit war es so, dass in Dorsten der Bergbau vorherrschte. Dies ist inzwischen nicht mehr der Fall. Vor allem Dienstleistungsunternehmen sind inzwischen hier angesiedelt und sorgen für die wirtschaftliche Stabilität der Stadt. Auch Unternehmen des Maschinenbaus, der Metall- und der Textilindustrie befinden sich hier zur Genüge. Die Stadt Dorsten verfügt über sehr viele Schulen, unter anderem auch über eine Volkshochschule. In Dorsten gibt es ein Freizeitbad, was auch über die Stadtgrenzen hinaus sehr beliebt ist. Auch verschiedene Museen und diverse Bauwerke ziehen regelmäßig Besucher an.
Das Durchschnittsgehalt für Physiker in Dorsten beträgt 1.950,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.950,00 | € 1.950,00 | € 1.950,00 |
Netto | € 1.290,38 | € 1.290,38 | € 1.290,38 |
Der Physiker und die Physikerin haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium und können dann sowohl wissenschaftlich tätig sein, als auch in der Wirtschaft Führungsaufgaben übernehmen. Dort setzen sie physikalisches Grundwissen und Denkmethoden der Physik in die Praxis um, um technische Probleme zu lösen.
Physiker und Physikerinnen arbeiten in Bereichen, in denen Betriebswirtschaft und praktische Physik zusammentreffen. Sie beurteilen und gestalten physikalische Prozesse und Verfahren nach den Kriterien der Produktivität. Physiker und Physikerinnenn erforschen in der Experimentalphysik Vorgänge, Erscheinungen, Zustände und Zusammenhänge der unbelebten Natur und formulieren auf dem Gebiet der theoretischen Physik die Ergebnisse als physikalische Gesetzmäßigkeiten. In der angewandten Physik setzen sie physikalisches Grundwissen und Denkmethoden der Physik in die Praxis um, um technische Probleme zu lösen. Sie sind in erster Linie in Betrieben der Halbleiterindustrie, bei Fernmeldediensten, bei Herstellern .
Die Gehäter Physiker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden