Die Gehälter in Duisburg
Die Stadt Duisburg gehört zu den Großstädten des Ruhrgebietes und hat eine sehr lange Tradition als Handelszentrum und Umschlagplatz. Wichtige Vorraussetzung für die Positionierung als logistischer Standort stellt der große Binnenhafen am Niederrhein dar, über den auch Waren nach Übersee im- und exportiert werden. In Duisburg sind viele Betriebe der Stahlindustrie beheimatet. Aber auch der Maschinen- und Anlagenbau, sowie die Chemieindustrie sind stark vertreten. Die Medienlandschaft ist vornehmlich regional geprägt und setzt sich aus einigen Zeitungen und Radiosendern zusammen. Der Anschluss an das internationale Flugverkehrsnetz erfolgt über den Flughafen Düsseldorf. Duisburg ist gut an das nationale Schienen- und Autobahnnetz angebunden.
Das Durchschnittsgehalt für Pfannenarbeiter (Metallerzeuger) in Duisburg beträgt 2.098,61 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.672,89 | € 2.524,32 | € 2.098,61 |
Netto | € 1.355,49 | € 1.906,59 | € 1.631,04 |
Pfannenarbeiter und Pfannenarbeiterinnen sind in der Metallerzeugung und Metallumformung tätig. Sie steuern und überwachen das Abgießen des flüssigen Metalls aus der Gießpfanne in die sogenannten Kokillen.
Das Zugeben und Berechnen von Legierungsmetallen sowie die aufmerksame Überwachung des Schmelzvorgangs sind wichtige Aufgaben. Die Tätigkeit an Leit-, Steuer- oder Messstellen ist der Hauptarbeitsplatz. Arbeitsfelder für Pfannenarbeiter und Pfannenarbeiterinnen finden sich in der Erzeugung von Stahl, Roheisen oder Ferrolegierungen, Aluminium, Blei, Zink und Zinn, Kupfer und sonstigen Metallen. Der Pfannenarbeiter und die Pfannenarbeiterin sollten eine selbständige Arbeitsweise, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein .
Die Gehäter Pfannenarbeiter (Metallerzeuger) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Amberg, Oberpfalz | € 1.733,33 |
Basthorst, Kreis Herzogtum Lauenburg | € 3.014,86 |
Duisburg | € 1.672,89 |
Freising, Oberbayern | € 1.950,00 |
Lage, Lippe | € 2.200,00 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden