Die Gehälter in Köln
Köln ist ein wirtschaftliches und kulturelles Zentrum im Westen Deutschlands. Wichtige Unternehmen im Bereich der Lebensmittelindustrie sind hier ansässig. Auch die Fahrzeugindustrie und die Chemie spielt eine tragende Rolle in der Stadt. Nicht zu unterschätzen sind auch die Sehenswürdigkeiten der Stadt, die alljährlich zahlreiche Touristen anlocken. In Köln finden auch regelmäßig wichtige Branchenmessen statt. Über Autobahn- Bahn und auch die Rheinschifffahrt ist die Stadt gut an das Verkehrsnetz angeschlossen. Der Flughafen der Stadt ist ein bedeutendes Drehkreuz für den Personen- aber auch für den Frachtluftverkehr. Außerdem verfügt die Stadt über ein gut ausgebautes Nahverkehrssystem, das sich aus S-Bahn, Straßenbahn und Busverkehr zusammensetzt.
Das Durchschnittsgehalt für Pastoralreferent (Uni) in Köln beträgt 3.580,42 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.145,00 | € 5.015,83 | € 3.580,42 |
Netto | € 1.399,44 | € 2.667,48 | € 2.033,46 |
Der/die Pastoralreferent/in (Uni) ist eine Person mit einer universitären Ausbildung oder Hochschulausbildung in Theologie, welche in der Regel fünf Jahre dauert. Der Beruf des/der Pastoralreferent/in (Uni) kann von Männern und Frauen gleichermaßen ausgeübt werden.
Der/die Pastoralreferent/in (Uni) nimmt verschiedene pastorale Dienste und Aufgaben wahr. Er/Sie ist eine Art Ansprechpartner für Mitglieder der Kirchengemeinde und sucht gemeinsam mit ihnen nach Wegen, um das Evangelium in Familie und Privatleben umzusetzen und zu leben. Zur Erledigung der verschiedenen Aufgaben benötigt der/die Pastoralreferent/in (Uni) entsprechende geistliche und menschliche Voraussetzungen und eine pastoral-praktische, sowie theologische Ausbildung. Der jeweilige Aufgabenbereich, den der/die Pastoralreferent/in (Uni) eigenverantwortlich ausführt, wird ihm/ihr vom Bischof zugewiesen. Der/die Pastoralreferent/in (Uni) kann bei .
Die Gehäter Pastoralreferent (Uni) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden