Die Gehälter in Mülheim an der Ruhr

Die Großstadt Mülheim an der Ruhr gehört mit zahlreichen Parks und Waldgebieten zu den grüneren Orten im Ruhrgebiet. In der Stadt sind vorrangig Handels- und Dienstleistungsbetriebe ansässig. Auch einige logistische Unternehmen und Betriebe der Energiewirtschaft sind in Mülheim an der Ruhr angesiedelt. Mülheim an der Ruhr ist ein wichtiger Forschungsstandort und besitzt gleich zwei Max-Planck Institute. Die Medienlandschaft ist vorwiegend durch Zeitungen geprägt. Die Stadt ist verkehrstechnisch sehr gut an das Nah- und Fernverkehrsnetz angebunden. Mülheim an der Ruhr teilt sich einen gemeinsamen Flughafen mit Essen, wo Flüge in das In- und Ausland möglich sind und wo auch Luftschiffe stationiert sind.

Das Durchschnittsgehalt für Lehrer - berufliche Schulen in Mülheim an der Ruhr beträgt 3.163,18 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 2.464,22 € 3.862,14 € 3.163,18
Netto € 1.501,47 € 3.360,49 € 2.430,98

Lehrer oder Lehrerinnen an beruflichen Schulen unterscheiden sich von Lehrern und Lehrerinnen an anderen Schulen vor allem dadurch, dass die Lehrkräfte auch berufsbezogenes Wissen vermitteln. Je nach Berufszweig, dem die Schüler angehören, variieren unter den Lehrern und Lehrerinnen der beruflichen Schulen natürlich auch die Fachgebiete.

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

So gibt es zum Beispiel Lehrkräfte für Metall-, Bau- und Elektrotechnik sowie Gestaltungstechnik und grafische Technik. Daneben gibt es natürlich noch sehr viele andere Fächerkombinationen in denen Lehrer und Lehrerinnen beruflicher Schulen ausbilden. Um Lehrer oder Lehrerin für berufliche Schulen zu werden, muss zuerst ein Studium absolviert werden. Dies umfasst in der Regel etwa 9 Semester, jedoch kann die Regelstudienzeit je nach Bundesland und Student bzw. Studentin variieren. Dem Studium schließt sich eine Vorbereitungszeit von 24 Monaten an. Der Student zum Lehrer oder zur Lehrerin für berufliche Schulen hat Vorlesungen in den Fächern Pädagogik, Psychologie und Informations- und Kommunikationstechnologie im Unterricht besuchen. Dazu kommen Kurse in den entsprechenden gewählten Fächern und Fachrichtungen sowie schulpraktische Studien wie Praktika und Unterrichtsbesuche. Wer ein Studium zum Lehrer oder zur Lehrerin für berufliche Schulen anstrebt, sollte über verschiedene Neigungen verfügen. So sollte natürlich ein Hang zur Pädagogik und zum Umgang mit Menschen bestehen. Daneben ist es sehr wichtig, dass die angehende Lehrkraft für berufliche Schulen kein Problem mit mündlichen Vorträgen vor einer Gruppe von Menschen (Schülern) hat und .

Die Gehäter Lehrer - berufliche Schulen basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Amsdorf € 2.240,00
Annaberg-Buchholz € 2.500,00
Augsburg, Bayern € 3.038,64
Bad Driburg € 3.110,00
Bad Mergentheim € 3.192,98
Bad Salzungen € 3.161,17
Bauerbach bei Meiningen € 3.600,00
Bekmünde € 3.396,25
Berlin € 1.500,00
Bielefeld € 2.995,00
Breese bei Wittenberge, Prignitz € 2.500,00
Bremen € 2.400,00
Celle € 2.419,08
Dresden € 1.000,00
Düsseldorf € 1.142,57
Erfurt € 1.650,00
Essen, Ruhr € 1.408,33
Frankfurt am Main € 2.000,00
Freiburg im Breisgau € 1.944,58
Fürstenwalde / Spree € 3.250,00
Hamburg € 1.082,00
Hannover € 900,00
Heidelberg (Neckar) € 2.000,00
Höxter € 2.964,51
Hünfeld € 3.141,67
Karlsruhe (Baden) € 2.385,71
Kassel, Hessen € 1.075,00
Köln € 879,00
Kraftisried € 3.120,00
Leipzig € 2.300,00
Lilienthal bei Bremen € 3.763,09
Mellensee € 4.022,42
Mittenwalde, Mark € 3.892,71
Moers € 2.800,00
Mülheim an der Ruhr € 2.464,22
München € 2.654,74
Münster, Westfalen € 1.300,00
Neckargemünd € 3.943,62
Norderstedt € 1.875,00
Osnabrück € 1.733,33
Potsdam € 2.275,00
Regensburg € 2.708,33
Saarbrücken € 1.926,00
Sankt Wendel € 1.277,90
Stuttgart € 2.616,25
Tirschenreuth € 1.110,00
Vechta € 2.900,00
Wetzlar € 2.669,33
Wuppertal € 2.904,00
Würzburg € 4.430,83



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden