Die Gehälter in Würzburg
Die bayrische Stadt Würzburg, die auch Bischofssitz ist, verfügt mit der Würzburger Residenz über ein UNESCO Weltkulturerbe. Die Universitätsstadt Würzburg ist mit zahlreichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein wichtiger Bildungs- und Wissenschaftsstandort. Auch die Maschinenbauindustrie spielt eine große Rolle in der Stadt. Auch Handel und Dienstleistungen sind stark ausgeprägt. Mehrere Rundfunksender sind in Würzburg ansässig und berichten von hier aus. Auch der Tourismus ist ein nicht unbedeutender wirtschaftlicher Faktor in der Stadt. Würzburg verfügt über zahlreiche, interessante Bauwerke und Sehenswürdigkeiten. Das kulturelle Leben wird durch Veranstaltungen, Theateraufführungen und Museumsausstellungen belebt. Die Stadt bildet einen Knotenpunkt des Autobahnsystems und ist auch an das Schienennetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Kaufmann im Einzelhandel - Kosmetik, Körperpflege in Würzburg beträgt 3.200,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.600,00 | € 3.800,00 | € 3.200,00 |
Netto | € 1.612,70 | € 2.213,40 | € 1.913,05 |
Der Beruf des/r Einzelhandelskaufmanns/frau wird sehr gern gelernt. In diesem Beruf gibt es jährlich zahlreiche Ausbildungsplätze.
Die gesamte Ausbildung dauert normalerweise drei Jahre, wer sich jedoch anstrengt, der kann die Zeit der Ausbildung oft auch um ein halbes Jahr verkürzen. Die Leistungen müssen allerdings sehr gut sein. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür. Der Beruf des/r Einzelhandelskaufmanns/frau ist als Ausbildungsberuf offiziell anerkannt. Genaueres steht im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verzeichnet. Wer die Ausbildung zum/r Kaufmann/frau im Einzelhandel beendet hat, dem steht zudem die Möglichkeit offen, sich in eine bestimmte Richtung hin zu orientieren. Schließlich gibt es zahlreiche Geschäfte, die allesamt unterschiedliche .
Die Gehäter Kaufmann im Einzelhandel - Kosmetik, Körperpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden