Die Gehälter in Köln
Köln ist ein wirtschaftliches und kulturelles Zentrum im Westen Deutschlands. Wichtige Unternehmen im Bereich der Lebensmittelindustrie sind hier ansässig. Auch die Fahrzeugindustrie und die Chemie spielt eine tragende Rolle in der Stadt. Nicht zu unterschätzen sind auch die Sehenswürdigkeiten der Stadt, die alljährlich zahlreiche Touristen anlocken. In Köln finden auch regelmäßig wichtige Branchenmessen statt. Über Autobahn- Bahn und auch die Rheinschifffahrt ist die Stadt gut an das Verkehrsnetz angeschlossen. Der Flughafen der Stadt ist ein bedeutendes Drehkreuz für den Personen- aber auch für den Frachtluftverkehr. Außerdem verfügt die Stadt über ein gut ausgebautes Nahverkehrssystem, das sich aus S-Bahn, Straßenbahn und Busverkehr zusammensetzt.
Das Durchschnittsgehalt für Karosserie- und Fahrzeugbauer - Karosseriebau in Köln beträgt 2.525,58 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.007,67 | € 3.043,48 | € 2.525,58 |
Netto | € 1.466,28 | € 1.845,91 | € 1.656,10 |
Der/die Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Karosseriebau konstruiert und fertigt Karosserien, Teile von Karosserien und Fahrzeugaufbauten. Auch die Instandhaltung gehört zum Aufgabenbereich.
Der/die Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Karosseriebau findet vor allem in Betrieben von Fahrzeug- und Nutzfahrzeugherstellern Arbeitsplätze, aber auch in entsprechenden Zuliefererunternehmen der Automobilindustrie, in großen Autoreparaturwerkstätten oder in Betrieben die sich auf die Restauration von Oldtimern spezialisiert haben. Der/die Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Karosseriebau führt die Tätigkeiten gemäß den Unterlagen und Anweisungen durch. Dazu liest der/die Karosserie- und Fahrzeugbauer/in - Karosseriebau technische Zeichnungen und Montagepläne. Das fachgerechte Bedienen von Ausbeulmaschinen, Schweißgeräten oder speziellen Hebebühnen gehört zu den notwendigen Fähigkeiten. Der/die Karosserie- und Fahrzeugbauer/in .
Die Gehäter Karosserie- und Fahrzeugbauer - Karosseriebau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden