Die Gehälter in Ubstadt-Weiher

Im Rahmen der Gemeindereform entstand Ubstadt-Weiher am 1. April 1970 aus vordem selbstständigen Gemeinden. Die einzelnen Ortsteile blicken auf eine Jahrhunderte alte Geschichte zurück, die vielfältige Spuren hinterlassen hat. Die hervorragende Infrastruktur macht aus Ubstadt-Weiher einen angenehmen Wohnort mit hohem Freizeitwert an der Grenze zwischen Rheinebene und Kraichgau. Zahlreiche Vereine bieten jede Art der Freizeitbeschäftigung und des sozialen Engagement. Der abwechslungsreiche Veranstaltungskalender hat für jung und alt etwas zu bieten. Der Verein der Selbständigen vertritt die Interessen der überwiegend mittelständischen Betriebe aus Handel, Handwerk und Industrie, die die ausgezeichnete Verkehrsanbindung über Straße und Schiene nach Heidelberg und Karlsruhe zu schätzen wissen.

Das Durchschnittsgehalt für Industriemeister - Rohrleitungsbau in Ubstadt-Weiher beträgt 4.032,17 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 3.875,08 € 4.189,25 € 4.032,17
Netto € 2.285,31 € 2.431,83 € 2.358,57

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Die Gehäter Industriemeister - Rohrleitungsbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Bebra € 2.600,00
Bothel, Kreis Rotenburg an der Wümme € 3.250,00
Bottrop € 2.590,00
Büttstedt € 3.000,00
Dortmund € 3.954,17
Düsseldorf € 3.700,00
Elchingen (Donau) € 4.186,72
Esslingen am Neckar € 4.504,39
Frankenthal (Pfalz) € 4.902,86
Hannover € 3.845,83
Hennef (Sieg) € 3.700,00
Hürth, Rheinland € 5.464,33
Kamp-Lintfort € 2.631,58
Kassel, Hessen € 2.000,00
Köln € 6.066,67
Kreuztal, Westfalen € 4.000,00
Leichlingen (Rheinland) € 2.383,33
Mülheim an der Ruhr € 1.900,00
München € 906,75
Neu-Ulm € 2.300,00
Offenbach am Main € 580,00
Reken € 1.900,00
Speyer € 3.466,67
Ubstadt-Weiher € 3.875,08
Vlotho € 3.537,08
Wuppertal € 2.682,50



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden