Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Industriemeister - Isolierung in Berlin beträgt 1.086,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.086,00 | € 1.086,00 | € 1.086,00 |
Netto | € 837,87 | € 837,87 | € 837,87 |
Industriemeister und Industriemeisterinnen für Isolierung übernehmen qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in entsprechenden Unternehmen. Entscheidungs-, Überwachungs- und Beratungsfunktionen bilden den Arbeitsalltag dieser Fachkräfte.
Bei der Überwachung der einzelnen Produktionsabläufe achten sie darauf, dass die Termine eingehalten werden und die angestrebte Qualität der Produkte einreicht wird. Als Grundlage dienen hierbei die in dem betreffenden Unternehmen festgelegten wirtschaftlichen Prinzipien. Der Industriemeister bzw. die Industriemeisterin für Isolierung verteilt die anfallenden Aufgaben im Unternehmen an die angestellten Fachkräfte und konkretisiert und organisiert so vor .
Die Gehäter Industriemeister - Isolierung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Berlin | € 1.086,00 |
Maxdorf, Pfalz | € 3.161,74 |
Meppen | € 800,00 |
Obermichelbach bei Fürth, Bayern | € 1.949,21 |
Recklinghausen, Westfalen | € 4.108,00 |
Solingen | € 4.715,75 |
Zirndorf, Mittelfranken | € 5.280,00 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden