Die Gehälter in Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen liegt im Ruhrgebiet und war lange Zeit vom Bergbau geprägt. Heute liegt der Schwerpunkt der Industrie auf dem Energiesektor. Vor allem Unternehmen der Solarenergie sind in Gelsenkirchen tätig, was sich auch durch rege Forschungstätigkeit auszeichnet. Ansonsten befinden sich einige Betriebe der Fahrzeug- und Mineralölindustrie in der Stadt. Doch auch der Dienstleistungssektor wird immer bedeutender. Gelsenkirchen gilt auch als großes Einkaufszentrum der Region. Mehrere Galerien, Theater und Museen prägen das kulturelle Leben der Stadt. Gelsenkirchen ist gut an das Autobahn- und Bahnnetz angeschlossen und verfügt über ein gut ausgebautes Straßenbahn- und Busliniennetz, das die wichtigen Punkte der Stadt miteinander verbindet.
Das Durchschnittsgehalt für Industriemeister - Glas in Gelsenkirchen beträgt 2.600,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.600,00 | € 2.600,00 | € 2.600,00 |
Netto | € 1.660,79 | € 1.660,79 | € 1.660,79 |
Industriemeister bzw. Industriemeisterinnen der Fachrichtung Glas sind mit Führungs- und Fachaufgaben in Fertigung und Produktion von Betrieben der Glasherstellung tätig.
Unter anderem sind sie dafür verantwortlich, dass die Produktionsziele eingehalten werden und die Produkte die gewünschte Qualität erreichen. Des Weiteren sorgen sie dafür, dass die Produkte zu den vereinbarten Terminen und einem wirtschaftlichen Preis hergestellt werden. Die Planung, die Einrichtung und Instandhaltung der Betriebsmittel sowie die Koordination des Produktionsablaufes gehört ebenfalls zu ihren Tätigkeiten. Beschäftigt sind Sie hauptsächlich in Hüttenbetrieben (Glasherstellung) sowie in anderen der Glasindustrie angeschlossenen Betrieben, die zum Beispiel Glas veredeln oder andere Glaserzeugnisse herstellen. .
Die Gehäter Industriemeister - Glas basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Gelsenkirchen | € 2.600,00 |
Leonberg, Oberpfalz | € 4.950,00 |
Nossen | € 1.880,00 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden