Die Gehälter in Lübeck
Die Hansestadt Lübeck mit der von der UNESCO zum Welterbe erklärten Altstadt liegt im Norden Deutschlands an der Ostsee. Der Hafen der Stadt ist der größte Ostseehafen in Deutschland und spielt somit eine wichtige Rolle für die Wirtschaft der Stadt. Personen- und Frachttransporte werden hier abgewickelt. Die Stadt besitzt eine Universität mit dem Schwerpunkt Medizin, wodurch sich auch viele Unternehmen, die in der Medizintechnik tätig sind, im Umkreis finden. Doch auch die Lebensmittelerzeugung spielt eine tragende Rolle in der Stadt. Die Stadt ist an das Autobahnnetz und an das Schienensystem angebunden. Zahlreiche Fähren schaffen Verbindungen zu den Ländern der Ostsee.
Das Durchschnittsgehalt für Industriefachwirt in Lübeck beträgt 3.100,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.600,00 | € 3.600,00 | € 3.100,00 |
Netto | € 1.820,99 | € 2.205,54 | € 2.013,27 |
Als Voraussetzungen zur Weiterbildung zum Industriefachwirt/in gilt eine Ausbildung zum/zur Industriekaufmann/frau und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens 2 Jahren. Bei einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in anderen kaufmännischen Bereichen ist der Nachweis über eine Berufspraxis von mindestens 3 Jahren erforderlich.
Des Weiteren können auch Personen, die eine Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren, die außerdem über nachweisbare Kenntnisse in den kaufmännischen Bereichen verfügen, ebenfalls zur Weiterbildung zum/r Industriefachwirt/in zugelassen werden. Die Weiterbildung zum/r Industriefachwirt/in erfolgt in den meisten Fällen nebenberuflich in Abendseminaren über 3 Jahre. Bei einer Ausbildung in Vollzeit reduziert sich die Ausbildungsdauer auf 1 Jahr. Die Weiterbildung umfasst eine Vertiefung der fundierten Kenntnisse in den kaufmännischen, wirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen, um Führungspositionen in den unterschiedlichen Abteilungen der Firmen verschiedenster Industriezweige übernehmen .
Die Gehäter Industriefachwirt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden