Die Gehälter in Köln
Köln ist ein wirtschaftliches und kulturelles Zentrum im Westen Deutschlands. Wichtige Unternehmen im Bereich der Lebensmittelindustrie sind hier ansässig. Auch die Fahrzeugindustrie und die Chemie spielt eine tragende Rolle in der Stadt. Nicht zu unterschätzen sind auch die Sehenswürdigkeiten der Stadt, die alljährlich zahlreiche Touristen anlocken. In Köln finden auch regelmäßig wichtige Branchenmessen statt. Über Autobahn- Bahn und auch die Rheinschifffahrt ist die Stadt gut an das Verkehrsnetz angeschlossen. Der Flughafen der Stadt ist ein bedeutendes Drehkreuz für den Personen- aber auch für den Frachtluftverkehr. Außerdem verfügt die Stadt über ein gut ausgebautes Nahverkehrssystem, das sich aus S-Bahn, Straßenbahn und Busverkehr zusammensetzt.
Das Durchschnittsgehalt für Handelsfachwirt in Köln beträgt 2.980,25 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.191,67 | € 4.768,83 | € 2.980,25 |
Netto | € 924,56 | € 2.792,47 | € 1.858,52 |
Der Handelsfachwirt und die Handelsfachwirtin haben eine Ausbildung in einem Beruf des kaufmännischen Bereichs abgeschlossen und sich dann zum Handelsfachwirt oder zur Handelsfachwirtin weitergebildet. Die Weiterbildung dauert in Vollzeit sechs Monate und in Teilzeit ein bis eineinhalb Jahre.
Nach der Witerbildung wird der Handelsfachwirt in verantwortlichen Posotionen eingesetzt und übernimmt Führungsaufgaben. Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen arbeiten in den betrieblichen Funktionsbereichen Finanz- und Rechnungswesen, Marketing, Beschaffung oder Personal. Sie planen, steuern, kontrollieren und betreuen Geschäftsprozesse, setzen dabei die von der Geschäftsleitung vorgegebenen Richtlinien und Maßnahmen um und führen die Mitarbeiter in ihrem Verantwortungsbereich. Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen arbeiten in Einzel- und Großhandelsunternehmen aller Wirtschaftsbereiche: in Einzelhandelsgeschäften und -ketten, Filialgeschäften .
Die Gehäter Handelsfachwirt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden