Die Gehälter in Reken
Die Gemeinde Reken liegt im westlichen Münsterland des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, zählt zum Kreis Borken und liegt im Regierungsbezirk Münster. Als Erholungsort ist der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Reken: zahlreiche Betriebe in der Gastronomie und im Hotelgewerbe versorgen jährlich viele Tausend Gäste mit Unterkunft und Verpflegung. Zwei Bahnhöfe sorgen für gute Anbindung per Bahn in Richtung Duisburg, Wilhelmshaven und Coesfeld. Die A 43 und die B 58 wie auch die B 67 und die A 31 ermöglichen Autofahrern eine schnelle Zufahrt zum Ort oder hinaus. Der größte Arbeitgeber am Ort ist die Firma Iglo. Viel Landwirtschaft um den Ort herum und zahlreiche Handwerksbetriebe prägen die Wirtschaft hier enorm. Arbeitssuchende sollten sich hinsichtlich offener Stellen über die Arbeitsagentur informieren.
Das Durchschnittsgehalt für Gymnastiklehrer - Bereich Sport, Fitness, Freizeit in Reken beträgt 1.800,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.800,00 | € 1.800,00 | € 1.800,00 |
Netto | € 1.435,96 | € 1.435,96 | € 1.435,96 |
Gymnastiklehrer und Gymnastiklehrerinnen im Bereich Sport, Fitness und Freizeit sind dafür zuständig, Menschen beim Training anzuleiten. Sie helfen in Fitness-Studios einzelnen Personen oder Gruppen dabei, ein effektives Sport- und Bewegungsprogramm zu erstellen, die Sportgeräte auszuwählen und das Programm umzusetzen.
Sie motivieren die Kunden zu Bewegungsfreude und fördern das Körpergefühl, den Bewegungssinn und das Gesundheitsverständnis. Durch passende Übungen stärken sie die Muskeln und den Kreislauf und steigern die Koordinationsfähigkeit und Ausdauer der Kunden. Sie müssen das Übungsprogramms an die jeweiligen Teilnehmer anpassen. Dabei erstellen sie gezielte Trainingsprogramme und berücksichtigen den Gesundheitszustand, .
Die Gehäter Gymnastiklehrer - Bereich Sport, Fitness, Freizeit basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden