Die Gehälter in Bottrop
Die Großstadt Bottrop ist eine Stadt im Ruhrgebiet. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten der Region spielt der Bergbau hier noch eine Rolle. Wenngleich diese auch gering ist. Zum Großteil ist die Wirtschaft der Stadt jedoch von der verarbeitenden Industrie geprägt. So finden sich beispielsweise Logistikunternehmen, aber auch viele Hersteller von Armaturen und Lebensmitteln in der Stadt. Auch das Verlagswesen und der Bereich Autotuning sind vertreten. In Bottrop sind mehrere Zeitungen und ein Radiosender ansässig. Die Stadt ist an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen. Für den Verkehr innerhalb der Stadt stehen mehrere Buslinien zur Verfügung, die die verschiedenen Stadtteile verbinden.
Das Durchschnittsgehalt für Gerüstbauer in Bottrop beträgt 2.083,21 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.266,42 | € 2.900,00 | € 2.083,21 |
Netto | € 678,16 | € 1.838,57 | € 1.258,37 |
Für die Ausbildung als Gerüstbauer/in wird im Handwerk meist ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt, in Betrieben der Industrie und des Handels, die ebenfalls im Beruf Gerüstbauer/in ausbilden wird dagegen oftmals ein mittlerer Bildungsabschluss gefordert. Die Ausbildung dauert 3 Jahre im dualen System im Ausbildungsbetrieb und begleitend in der Berufsschule.
Gerüstbauer/innen arbeiten vorwiegend im Handwerk und in der Baubranche für Gerüstbaufirmen, im Brücken- oder Tunnelbau, im Hochbau oder bei Ausbaufirmen, wie zum Beispiel Malerbetrieben. Weitere Einsatzmöglichkeiten bieten Dienstleistungsbetriebe, wie Reinigungsfirmen, die Glas- oder Fassadenreinigungen durchführen, für die ein entsprechendes Gerüst vorgeschrieben ist, in Montagebauunternehmen, oder auch im Bühnenbau. Der/die Gerüstbauer/in montiert die entsprechenden Gerüstteile und bringt das Gerüst an dem vorgesehenen Ort oder Gebäude an. Dabei sind von dem/der Gerüstbauer/in stets die rechtlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften zu beachten. .
Die Gehäter Gerüstbauer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden