Die Gehälter in Hallbergmoos

Im oberbayrischen Landkreis Freising befindet sich die Gemeinde Hallbergmoos im Bundesland Bayern. Die Lage in 25 km Entfernung zur Landeshauptstadt München und die direkte Lage beim Flughafen München bietet beste Chancen auf Arbeitsplätze in München oder am Flughafen selbst. Einige der ortsansässigen Unternehmen stehen natürlich in Verbindung mit dem Flughafenbetrieb am Flughafen Franz-Josef-Strauß, in Hallbergmoos sind jedoch auch einige weitere große Unternehmen der verschiedensten Branchen zu finden. Daneben existieren in Hallbergmoos auch Betriebe des Handwerks und des Handels, die ebenfalls Chancen auf Arbeitsstellen bieten. Nicht zuletzt ist durch die gute Verkehrsanbindung an die Autobahnen in verschiedenste Richtungen, Bundesstraßen und das Schienennetz der Bahn über die S-Bahn-Verbindung zu München bestens ausgebaut.

Das Durchschnittsgehalt für Fremdsprachenkaufmann in Hallbergmoos beträgt 3.649,12 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 3.649,12 € 3.649,12 € 3.649,12
Netto € 1.930,32 € 1.930,32 € 1.930,32

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Die Gehäter Fremdsprachenkaufmann basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Albstadt (Württemberg) € 3.046,33
Bergkamen € 2.000,00
Berlin € 1.600,00
Bonn € 1.719,00
Buchholz (Aller) € 1.863,33
Donaueschingen € 3.250,00
Dortmund € 2.285,71
Dresden € 2.100,00
Erkelenz € 1.084,18
Freiburg im Breisgau € 2.500,00
Hallbergmoos € 3.649,12
Halver € 1.245,83
Herzogenaurach € 2.200,00
Kaiserslautern € 1.764,00
Landau an der Isar € 482,00
Lippstadt € 3.200,00
Ludwigsburg (Württemberg) € 3.250,00
München € 2.250,00
Neuwied € 3.617,71
Pliezhausen € 2.500,00
Potsdam € 2.058,33
Rehau, Oberfranken € 1.700,00
Schweinfurt € 1.700,00
Schwerin, Mecklenburg € 1.260,00
Ulm (Donau) € 1.317,33
Weiden in der Oberpfalz € 2.300,00
Wendlingen am Neckar € 3.358,33



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden