Die Gehälter in Bruchmühlbach-Miesau
Bruchmühlenbach-Miesau liegt im Landkreis Kaiserslalutern und somit im Bundesland Rheinland-Pfalz. Es handelt sich hier um eine Verbandsgemeinde. Über einen eigenen Autobahnanschluss zur A6 ist Bruchmühlenbach-Miesau sehr gut an das Verkehrsnetz angebunden. Die nächst größere Stadt ist Kaiserslautern. Das Gebiet ist landwirtschaftlich geprägt, wer hier lebt ist häufig in der Landwirtschaft oder der Forstwirtschaft tätig. Viele Anwohner pendeln auch zwischen Kaiserslautern und Bruchmühlenbach-Miesau hin und her. Im Ortsteil Buchmühlbach gibt es einen Bahnhof. Auch im Touristikbereich sind Arbeitsplätze vorhanden, jedoch werden diese meist durch Ortsansässige abgedeckt. Wenn hier Arbeitsplätze frei werden, dann handelt es sich in der Regel um saisonal abhängige Stellen in der Gastronomie.
Das Durchschnittsgehalt für Fleischer - Herstellen von Feinkost und Konserven in Bruchmühlbach-Miesau beträgt 2.240,79 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.850,00 | € 2.631,58 | € 2.240,79 |
Netto | € 1.285,07 | € 1.674,46 | € 1.479,77 |
Die Aufgaben eines Fleischers bzw. einer Fleischerin bestehen im Schlachten von Tieren und deren Verarbeitung.
Als Endprodukte der Tätigkeit entstehen Fleisch- und Wurstwaren, Pökelwaren, Feinkostangebote und Konserven. Fleischer bzw. Fleischerinnen stellen weiterhin Gerichte her, bieten Veranstaltungsservice und arbeiten in der Kundenberatung und im Verkauf. Die Aufgaben im Arbeitsalltag umfassen z. B. das Herrichten von Teilstücken zur weiteren Verarbeitung, das Produzieren von Koch-, Roh-, Brühwurst und Hackfleischerzeugnissen, die Bedienung von Anlagen, Maschinen und Geräten sowie das Anwenden von Vorschriften des Lebensmittel- und des Hygienerechts und des Arbeits- und des Gesundheitsschutzes. Der Beruf des Fleischers bzw. der Fleischerin wird in Betrieben des .
Die Gehäter Fleischer - Herstellen von Feinkost und Konserven basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden