Die Gehälter in Freiburg im Breisgau
Freiburg im Breisgau ist eine Großstadt im Süden von Deutschland und liegt eingebettet in einer wunderschönen Region beim Schwarzwald. Die Stadt mit den zahlreichen architektonisch wertvollen Bauwerken und Sehenswürdigkeiten, dem angenehmen Klima und dem reichhaltigen Kulturangebot ist ein starker Anziehungspunkt für zahlreiche Touristen. Die Stadt ist außerdem das wirtschaftlich bedeutende Zentrum der Region. Viele Beschäftigte sind im Dienstleistungsbereich tätig. Die Universitätsstadt ist auch ein wichtiger Forschungsstandort für Biotechnologien, Energie- und Medizintechnik. Die Stadt ist gut an das internationale Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen Bahnhof. Der Stadtverkehr wird vor Allem mit dem Auto oder mit der gut ausgebauten Stadtbahn erledigt.
Das Durchschnittsgehalt für Finanzassistent (Versicherung) in Freiburg im Breisgau beträgt 1.963,08 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.963,08 | € 1.963,08 | € 1.963,08 |
Netto | € 1.295,78 | € 1.295,78 | € 1.295,78 |
Finanzassistenten und Finanzassistentinnen im Versicherungsbereich sind in erster Linie in der Finanzberatung tätig. Sie sollen die Kunden dienstleistungsorientiert betreuen und beraten, wenn es um die Vorsorge, Versicherung und um Anlage- und Finanzierungsfragen geht.
Sie bieten den Kunden die sogenannten Allfinanzangebote, die verschiedene Vorsorge-, Anlage-, Finanzierungs- und Versicherungsangebote kombinieren. Im Bereich Immobilien und Baufinanzierung sind sie dafür zuständig, über die Beleihung von Darlehen, Lebensversicherungen, Zwischenfinanzierungen und Bausparverträge zu beraten. Sie informieren ihre Mandantinnen und Mandanten auch über Vorschriften wie staatliche Förderungsmöglichkeiten und Steuergesetze und errechnen Finanzierungsbeispiele, wobei sie auf ihre Kunden ausgerichtete Angebote entwickeln. .
Die Gehäter Finanzassistent (Versicherung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden