Die Gehälter in Umkirch
Urkundlich erwähnt wird Umkirch zum ersten Mal 1087, aber bereits zur Römerzeit gab es hier eine nachgewiesene Siedlung. Über die Jahrhunderte war der Ort durch die Landwirtschaft geprägt und hat sich bis heute einen dörflichen Ortskern bewahrt. Die reizvolle Landschaft des Breisgaus bietet vielfältige Möglichkeiten, Ruhe und Erholung abseits von Alltag und Stress zu finden und die zahlreichen Vereine laden ein zu musischem, sportlichem oder sozialem Engagement. Das vielfältige Angebot der in unmittelbarer Nähe gelegen Stadt Freiburg liegt quasi vor der Haustür. In den Gewerbegebieten gibt es zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen, die die gute Infrastruktur und gute Verkehranbindung zu schätzen wissen.
Das Durchschnittsgehalt für Feinmechaniker in Umkirch beträgt 1.591,89 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 583,78 | € 2.600,00 | € 1.591,89 |
Netto | € 491,18 | € 1.674,34 | € 1.082,76 |
Der Feinmechaniker und die Feinmechanikerin haben ihren Beruf im Rahmen einer dreieinhalbjährigen Ausbildung erlernt. Die Ausbildung findet sowohl im Betrieb wie auch in der Berufschule statt und kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.
Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben, aber die meisten Betriebe bevorzugen Bewerber mit einem mittleren Schulabschluss. Der Feinmechaniker und die Feinmechanikerin sollten gute Kenntnisse in der Mathematik und in Physik haben, denn bei der Bearbeitung der von Ihnen benutzten Materialien kommt es auf äußerste Genauigkleit und Präzision an. Der Feinmechaniker und die Feinmechanikerin bearbeiten und stellen Präzisionsinstrumente und Werkzeuge her. Sie bearbeiten das Material in dem sie es feilen, sägen, bohren, schleifen und fräsen und müssen auf den Millimeter genau arbeiten. Häufig arbeiten sie mit der Hilfe von computergesteuerten Maschinen. Diese müssen sie einrichten können und auch mögliherweise die Steuerungsprogramme auf den jeweiligen Zweck umändern können. Während .
Die Gehäter Feinmechaniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden