Die Gehälter in Bad Abbach
Bei Bad Abbach handelt es sich um einen Kurort in dem in Niederbayern gelegenen Kreis Kelheim. In erster Linie ist es der Tourismus, der das Wirtschaftsleben in Bad Abbach entscheidend beeinflusst. Gelegen in dem Donautal bieten sich in erster Linie für die Einwohner die Arbeitsplatzmöglichkeiten in den umliegenden Orten. Einen entscheidenden Vorteil für Bad Abbach liefert die Nähe zu der Stadt Regensburg. Zudem verfügt Bad Abbach über eine direkte Anbindung an die Autobahn A93. Neben dieser handelt es sich vor allem bei der Bundesstraße B 16 um eine entscheidende Vorraussetzung für die lokale Wirtschaft. Die städtische Wirtschaft besteht in erster Linie aus den einzelnen Tourismusunternehmen von Bad Abbach. Zu diesem können neben den kleinen Pensionen vor allem die gastronomischen Betriebe gezählt werden. Die Anbindung an das überregionale Bahnnetz liefert die Donautalbahn Regensburg - Ingolstadt.
Das Durchschnittsgehalt für Fassadenreiniger - Gebäudereinigung in Bad Abbach beträgt 1.412,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.412,67 | € 1.412,67 | € 1.412,67 |
Netto | € 1.104,31 | € 1.104,31 | € 1.104,31 |
Fassadenreiniger und Fassadenreinigerinnen im Bereich Gebäudereinigung werden in den verschiedensten Reinigungsfirmen eingesetzt. Desweitern arbeiten sie in Betrieben des Baugewerbes.
Um die Tätigkeit eines Fassadenreinigers bzw. einer Fassadenreinigerin in Fachrichtung Gebäudereinigung ausüben zu können, ist in der Regel eine Berufsausbildung im Bereich Gebäudereinigung Voraussetzung. Üblicherweise ist auch der Besitz eines Führerscheins Klasse B Pflicht. Der Tätigkeitsbereich umfasst im Wesentlichen die Reinigung von Gebäudefassaden durch die Beseitigung von Verschmutzungen. Auch die Konservierung und Reinigung von historischen Bauwerken zählen zu ihren Aufgaben. Um diesen Beruf ausüben zu können, bedarf es gewisser Kenntnisse und Fertigkeiten. Hier unterscheidet .
Die Gehäter Fassadenreiniger - Gebäudereinigung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden