Die Gehälter in Bayreuth
Die Festspielstadt Bayreuth liegt im Norden von Bayern. Neben den Festspielen und anderen musikalischen und kulturellen Darbietungen und Veranstaltungen gibt es in Bayreuth eine riesige Auswahl verschiedener Ausstellungen und Museen zu besichtigen. Auch zahlreiche Schlösser, Kirchen und andere historische Bauwerke ziehen alljährlich eine große Schar an Besuchern an. Abgesehen von Tourismus stellt die Chemieindustrie, die Elektrotechnik und die optische Industrie, aber auch die Porzellanherstellung und der Instrumentenbau ein wichtiges Standbein der Wirtschaft von Bayreuth dar. Auch die Zigarettenherstellung und die Energiewirtschaft spielen eine Rolle. Die Medienlandschaft ist breit gestreut. Die Stadt hat einen eigenen Bahnhof und ist gut an die Autobahn angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Färber u. Chemischreiniger in Bayreuth beträgt 3.039,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.011,00 | € 3.068,00 | € 3.039,50 |
Netto | € 1.846,04 | € 1.873,40 | € 1.859,72 |
Der Färber und Chemischreiniger bzw. die Färberin und Chemischreinigerin sind für die Einfärbung und chemische Reinigung von Textilien zuständig.
Die Textilien werden von ihnen vor der Färbung einer Vorbehandlung unterzogen, hierzu zählen die Entfernung von Flecken und die Nassreinigung. Die Berechnung von speziellen Rezepturen für die Färbung und die Bedienung der Färbemaschinen fällt in ihr Hauptaufgabengebiet. Da das Farbergebnis nicht immer zufriedenstellend ist, müssen die Textilien ggf. einer Nachbehandlung unterzogen werden. Die Säuberung von stark verschmutzten Textilien wird in der chemischen Reinigung ausgeführt. Hier behandeln sie auch Kleidungsstücke, die zu empfindlich für .
Die Gehäter Färber u. Chemischreiniger basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Altshausen | € 2.039,44 |
Bayreuth | € 3.011,00 |
Bessenbach | € 2.057,14 |
Friedberg (Hessen) | € 1.428,00 |
Köln | € 2.383,33 |
Mannheim, Universitätsstadt | € 1.700,00 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden