Die Gehälter in Hamburg
Hamburg ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in Deutschland. Hamburg ist eine berühmte Hansestadt und noch heute ein international bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen der Stadt spielt eine wichtige Rolle. Über ihn werden jährlich große Mengen an Waren in die EU importiert und aus der EU exportiert. Viele logistische Unternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe, Banken, Medienunternehmen, sowie Betriebe des Maschinenbaus, der Chemieindustrie und des Elektroniksektors sind in der Stadt angesiedelt. Ein dichtes S- und U-Bahnnetz, sowie das Busliniennetz und einige Fährlinien sorgen für die Verbindungen in der Stadt. Über Bahn, Autobahn, Flughafen und Hafen ist die Stadt an das nationale und internationale Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Fachkaufmann - Geschäfts- u. Finanzbuchführung in Hamburg beträgt 3.242,09 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.484,17 | € 5.000,00 | € 3.242,09 |
Netto | € 970,33 | € 3.188,12 | € 2.079,23 |
Fachkaufleute - Geschäfts- u. Finanzbuchhaltung sitzen in der Buchhaltungsabteilung von Unternehmen aus allen Branchen.
Sie haben die Zahlen im Griff und somit auch die Übersicht über die Finanzen des Unternehmens. Der/die Fachkaufmann/-frau - Geschäfts- u. Finanzbuchführung steht der Geschäftsleitung beispielsweise auch zur Verfügung, wenn es darum geht, bestimmte Kennzahlen auszuwerten und diese eventuell auch in übersichtlicher Form darzustellen. Diese Auswertungen dienen der Geschäftsleitung oft, um sich einen Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens oder einzelner Bereiche zu schaffen und dadurch Entscheidungen treffen zu können. Der/die Fachkaufmann/-frau - Geschäfts- u. Finanzbuchführung überwacht alle Zahlungsaktivitäten und kümmert sich auch um die Abwicklung der finanziellen Geschäfte des Unternehmens. Der/die Fachkaufmann/-frau - Geschäfts- u. Finanzbuchführung trägt damit eine hohe Verantwortung und sichert die Liquidität .
Die Gehäter Fachkaufmann - Geschäfts- u. Finanzbuchführung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden