Die Gehälter in Senden (Iller)
Das Durchschnittsgehalt für Euro-Fremdsprachenkorrespondent in Senden (Iller) beträgt 3.087,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.033,33 | € 3.141,67 | € 3.087,50 |
Netto | € 1.803,44 | € 1.850,86 | € 1.827,15 |
Zu ihren Aufgaben gehören die Bearbeitung kaufmännischer Sachverhalte, welche im Zusammenhang stehen mit mit betrieblichen Wirtschaftsbeziehungen zu ausländischen Geschäftspartnern- und Partnerinnen. In der Regel verfügen sie über zwei Fremdsprachen als Hauptsprachen.
Sie arbeiten hauptsächlich in deutschen und ausländischen export- und/oder importorientierten Handels- oder Produktionsunternehmen. Meist sind sie in den Export- oder Vertriebsabteilungen eingesetzt. Auch in Dienstleistungsunternehmen wie Speditionen und Touristikunternehmen können sie eine Anstellung finden. Der Euro-Fremdsprachenkorrespondent und die Euro-Fremdsprachenkorrespondentin bearbeiten in mindestens einer Fremdsprache schriftlich sowie auch mündlich kaufmännische Vorgänge. Sie setzen deutsche und fremdsprachliche Texte fachgerecht, genau und sprachlich ansprechend um mit ihrer speziell kaufmännischen Ausrichtung. Nach Diktat oder Stichworten fassen sie Geschäftsbriefe ab. und setzen aus Textbausteinen Routinebriefe zusammen. Dabei beachten sie die formalen Vorschriften und Gestaltungspraktiken je nach der Zielsprache der Länder. In der jeweiligen Fremdsprache führens sie Telefonate. Bei Geschäftsverhandlungen und Besprechungen übernehmen sie des Weiteren einfache Dolmetscheraufgaben. Kaufmännische Kenntnisse sowie Fremdsprachenkenntnisse sind die Grundlage ihrer Arbeit. Meist beherrschen sie als Hauptsprachen zwei Fremdsprachen. In der Regel üben sie sachbearbeitende und Sekretatiatstätigkeiten die kaufmännische Kenntnisse erfordern aus. Sie nutzen für den schriftlichen Bereich Text- und Datenverarbeitungsprogramme sowohl in ihrer Muttersprache als auch .
Die Gehäter Euro-Fremdsprachenkorrespondent basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden