Die Gehälter in Saarlouis
Die Stadt Saarlouis liegt im Saarland. Sie ist eine der größten Städte dieses Bundeslandes. Sie bildet den Verwaltungssitz des gleichnamigen Landkreises. Die wirtschaftliche Situation in Saarlouis ist recht gut. Hier lebt man vor allem von der Automobilindustrie. PKW werden in Saarlouis hergestellt. Weiterhin trägt auch die Stahlindustrie zu einem großen Teil zur wirtschaftlichen Lage der Stadt bei. Saarlouis verfügt über einige Schulen. Auch viele Schüler von Außerhalb gehen täglich in diese Schulen, um zu lernen. Einmal im Jahr findet in Saarlouis das Altstadtfest statt. Dieses zieht immer wieder sehr viele Besucher an, denn es ist für die meisten hier lebenden Menschen sehr interessant.
Das Durchschnittsgehalt für Diätassistent in Saarlouis beträgt 2.200,88 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.368,42 | € 3.033,33 | € 2.200,88 |
Netto | € 1.082,08 | € 1.802,82 | € 1.442,45 |
Die Diätassistentin und der Diätassistent haben eine Ausbildung an einer Fachschule abgeschlossen. Die Ausbildung dauert drei Jahre und meistens wird eine mittlere Schulbildung gefordert.
Aber das ist in den einzelnen Bundeländern unterschiedlich. Nach Ihrer Ausbildung arbeiten die Diätassistenten und die Diätassistetinnen in Krankenhäusrn, Sanatorien, Altenheimen, Pflegeheimen aber auch im städtischen Sozialdienst und bei Krankenkassen sowie bei den Herstellern von Lebensmitteln. In Krankenhäusern erstellen sie eine spezielle Diät für bestimmte Patienten. Sie beraten diese Patienten auch ibei der Umstellung ihrer Ernährung (Beispielsweise bei Diabetes) und geben ihnen Rezepte und Anregungen an die Hand. Häufig veranstalten sie auch Kochkurse mit den Patienten, um diese an die veränderte Lebensweise heranzuführen und ihnen zu zeigen, das auch eine Diät ein gutes, leckeres Essen sein kann und nicht mehr Aufwand erfordert als jedes andere Gericht auch. Auch bei der Ernährung voin übergewichtigen .
Die Gehäter Diätassistent basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden