Die Gehälter in Neumünster, Holstein
Das Durchschnittsgehalt für Damenfriseur in Neumünster, Holstein beträgt 1.656,52 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 713,04 | € 2.600,00 | € 1.656,52 |
Netto | € 610,22 | € 1.589,36 | € 1.099,79 |
Damenfriseure und Damenfriseurinnen beraten ihre Kundinnen bezüglich Haarschnitt, Haarfarbe und ähnlichem. Je nach Wunsch der Kundin waschen sie anschließend die Haare, pflegen diese, schneiden sie und gestalten gegebenenfalls die Frisur.
Auch kosmetische Behandlungen werden von vielen Damenfriseuren und Damenfriseurinnen durchgeführt. Die Angehörigen dieses Berufszweiges arbeiten vorwiegend in Friseurbetrieben, aber auch in Hotels oder Krankenhäusern mit Friseurservice, bei Schauspielbühnen, Fernsehanstalten oder ähnlichen Einrichtungen können Damenfriseure beschäftigt sein. Wer eine Tätigkeit als Damenfriseur anstrebt, muss zuerst eine allgemeine Friseurlehre über drei Jahre gemäß der Handwerksordnung absolviert haben. Danach folgt eine Weiterbildung zum Damenfriseur oder zur Damenfriseurin. Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung als Friseur oder Friseurin ist der Hauptschulabschluss. Daneben sind gute Schulkenntnisse in Chemie neben handwerklichem Geschick förderlich. Der angehende Damenfriseur oder die angehende Damenfriseurin sollte außerdem modeinteressiert sein und gerne mit Menschen umgehen. Auch eine Neigung zu handwerklich-gestalterischer, kundenorientierter, beratender und überzeugender Tätigkeit ist von Vorteil. Auf den fertig ausgebildeten Damenfriseur oder respektive die Damenfriseurin warten viele verschiedene Aufgaben und Tätigkeiten. So müssen die Kundinnen individuell beraten und bedient werden (z. B. durch eine Typberatung oder das Vorstellen unterschiedlicher Techniken). Teilweise wird der Kundin das Haarstyling auch virtuell am Computer vorgestellt. Dazu werden die Köpfe der Kundinnen mit der Digitalkamera aufgenommen und auf den Computer geladen, wo verschiedene Frisuren ausprobiert werden. Ist die Kundin zufrieden, .
Die Gehäter Damenfriseur basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden