Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Buchhändler in Berlin beträgt 2.160,47 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 526,32 | € 3.794,61 | € 2.160,47 |
Netto | € 418,29 | € 2.506,57 | € 1.462,43 |
Die Hauptaufgaben des Buchhändlers und der Buchhändlerin liegent im kaufen, verkaufen und präsentieren von Büchern, Zeitschriften, elektronischen und anderen Medien. In diese Bereich beraten sie Kunden und übernehmen Organisationsaufgaben.
Der Buchhändler und die Buchhändlerin arbeiten in Buchhandlungen, Buchverlagen, Antiquariaten sowie im Zwischenbuchhandel. Überwiegend arbeiten sie in Buchhandlungen, Antiquariaten, Buch- und Zeitschriftenverlagen. Sie können auch in einer Leihbücherei angestellt sein oder bei Versteigerungen und Buchauktionshäusern die Organisation übernehmen. Der Beruf des Buchhändlers und der Buchhändlerin ist eine kaufmännische Tätigkeit in der sie mit Zeitschriften, elektronischen Medien und Büchern handeln. Sie recherchieren Kundenwünsche und beraten die Kunden. Zu ihren weiteren Aufgaben zählt auch die Beobachtung des Marktes sowie die Entwicklung geeigneter Marketingkonzepte. Im Bereich des Rechnungswesens sorgen sie für einen reibungslosen Betriebsablauf. Sollten der Buchhändler und die Buchhändlerin im Schwerpunkt Sortiment arbeiten, gehören zu deren Aufgaben die Planung des Einkaufs und der Pflege des Lagerbestandes. Liegt ihr Schwerpunkt im Bereich Verlag entwickeln sie Projekte zusammen mit Autoren und Herausgebern. Manuskripte werden von ihnen bearbeitet und beurteilt und beim Kauf oder Verkauf von Lizenzen sind sie ebenfalls beteiligt. Außerdem erarbeiten sie noch Verlagsverträge. Die Gestaltung und die Herstellung von Büchern und anderen Medien gehört dann auch noch zu ihren Aufgaben und geben Informationen an den Handel weiter und beliefern diesen. Arbeitet der Buchhändler und die Buchhändlerin .
Die Gehäter Buchhändler basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Aachen | € 1.396,42 |
Bad Berleburg | € 650,00 |
Berlin | € 526,32 |
Bochum | € 1.333,33 |
Bodenheim, Rhein | € 2.352,00 |
Bösenbrunn | € 1.173,33 |
Bremen | € 590,00 |
Bückeburg | € 1.938,92 |
Dannstadt-Schauernheim | € 2.000,00 |
Dußlingen | € 850,00 |
Düsseldorf | € 1.516,67 |
Ellwangen (Jagst) | € 1.783,00 |
Erlangen | € 812,50 |
Essen, Ruhr | € 810,00 |
Frankfurt am Main | € 820,08 |
Friedberg (Hessen) | € 3.699,80 |
Göhl | € 812,50 |
Goslar | € 1.000,00 |
Hagen (Westfalen) | € 1.083,33 |
Hagnau am Bodensee | € 1.600,00 |
Hamburg | € 582,00 |
Heidelberg (Neckar) | € 660,00 |
Herzogenrath | € 1.805,45 |
Kassel, Hessen | € 1.368,42 |
Kempten (Allgäu) | € 1.450,00 |
Kiel | € 1.200,00 |
Köln | € 697,30 |
Konstanz, Universitätsstadt | € 920,83 |
Korschenbroich | € 2.005,33 |
Landshut, Isar | € 936,00 |
Leipzig | € 1.200,00 |
Lüneburg | € 550,00 |
Lutherstadt Wittenberg | € 1.186,67 |
Mainz am Rhein | € 589,47 |
München | € 930,00 |
Münster, Westfalen | € 1.200,00 |
Nagold | € 2.049,00 |
Neuss | € 660,00 |
Nierstein | € 2.100,00 |
Paderborn | € 1.800,00 |
Parchim | € 1.280,00 |
Passau | € 1.841,67 |
Penzberg | € 877,50 |
Potsdam | € 1.200,00 |
Rudersberg (Württemberg) | € 1.210,53 |
Saarlouis | € 1.400,00 |
Schwabach | € 975,00 |
Stuttgart | € 644,00 |
Titisee-Neustadt | € 1.900,00 |
Wangen im Allgäu | € 1.800,00 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden