Die Gehälter in Stendal
Der Hansestadt bzw. der Kreisstadt Stendal gehören zwölf andere Ortschaften und Gemeinden an, wie z. B. die Bahnhofsvorstadt, Röxe, Stadtsee, Arnim, Borstel, Bindfelde, Charlottenhof, Staffelde oder Wahrburg. Die Kreisstadt zeichnet sich unter anderem auch dadurch aus, dass sie einen so genannten Eisenbahnknoten für beispielsweise die Strecke zwischen Stendal, Salzwedel, Uelzen und Bremen darstellt. Unter anderem kommt in dieser Region die Magdeburg-Wittenbergesche Eisenbahn zum Einsatz, ebenso wie die Amerikalinie, sowie die Schellfahrstrecke Hannover-Berlin. Als ein positives Argument im Hinblick auf Städtepartnerschaften ist auch die Partnerschaft zwischen Stendal und der polnischen Stadt Pulawy erwähnenswert, ebenso wie die mit Grenoble in Frankreich, das tschechische Svitavy oder die deutsche Stadt Lemgo. Sowohl die internationalen Aspekte, als auch die hervorragenden verkehrstechnischen Bedingungen sprechen immer auch wieder jobsuchende Personen an.
Das Durchschnittsgehalt für Bauzeichner - Tief-, Straßen- u. Landschaftsbau in Stendal beträgt 1.466,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.200,00 | € 1.733,33 | € 1.466,67 |
Netto | € 913,22 | € 1.365,46 | € 1.139,34 |
Nach einer entsprechenden Ausbildung zum/r Bauzeichner/in - Tief-, Straßen- u. Landschaftsbau kann dieser Beruf ausgeübt werden.
Meist sind der/die Bauzeichner/in - Tief-, Straßen- u. Landschaftsbau in Ingenieurbüros oder Architekturbüros und im Bauhauptgewerbe bei den Unternehmen für Tief-, Straßen- und Landschaftsbau beschäftigt. Nach den von den Architekten vorgegebenen Daten erstellen sie die entsprechenden Bauzeichnungen, die für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle benötigt werden. Bei der Durchführung der Arbeiten ist es für den/die Bauzeichner/in - Tief-, Straßen- u. Landschaftsbau selbstverständlich, dass die jeweils gültigen Bauvorschriften eingehalten werden müssen. Des Weiteren wirken sich auch bei der Projektierung .
Die Gehäter Bauzeichner - Tief-, Straßen- u. Landschaftsbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden