Die Gehälter in Crailsheim
Inmitten des schönen Bundeslandes Baden-Württemberg, nur unweit von Schwäbisch Hall entfernt befindet sich Crailsheim, ein wahrlich beschauliches Städtchen. Nur wenige wissen, dass Crailsheim die drittgrößte Stadt Heilbronn-Frankens ist und erst seit dem 01.01.72 offiziell als Große Kreisstadt gilt. Unmittelbar angrenzend gehören die folgenden Gemeinden bzw. die Ortsteile ebenfalls zum schönen Gesamtbild der Region: Vellberg, Ilshofen, Kirchberg an der Jagst, Satteldorf, Kreßberg, Fichtenau, Frankenhardt und Stimpfbach. Crailsheim zeichnet überdies seine guten Verkehrsanbindungen aus. Unter anderem stellt die Stadt gleichermaßen einen sehr bedeutsamen Eisenbahnknotenpunkt in der Region dar. Außerdem bietet auch das Autobahnkreuz Feuchtwangen - Crailsheim große Vorteile im Hinblick auf die Gesamtverkehrssituation mit den umliegenden Städten (z. B. Stuttgart, Nürnberg etc.), so dass auch die Arbeitnehmer bzw. Pendler in hohem Maße davon profitieren.
Das Durchschnittsgehalt für Bauleitende/r Monteur (Zentralheizungs- u. Lüftungsbauer) in Crailsheim beträgt 5.459,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.355,00 | € 6.563,00 | € 5.459,00 |
Netto | € 3.035,68 | € 4.269,47 | € 3.652,58 |
Wer als bauleitende/r Monteur/in in der Fachrichtung Zentralheizungs- und Lüftungsbau tätig sein möchte, sollte in der Regel bereits eine Ausbildung als Monteur absolviert haben. Um sich auf diese Fachrichtung spezialisieren zu können, muss zunächst eine Weiterbildung erfolgen.
Diese dauert in der Regel nur einige Monate an. Neben den bildungstechnischen Voraussetzungen, sollte man auch noch die persönliche Voraussetzung erfüllen, einen Führerschein zu besitzen. Beim Einstellen eines/r neuen Monteurs/in wird hierauf oft sehr stark geachtet, was damit zusammen hängt, dass in diesem Job oft auswärtige Termine, beispielsweise auf Baustellen, nötig sind. Es sollte also die Möglichkeit gegeben sein, selber fahren .
Die Gehäter Bauleitende/r Monteur (Zentralheizungs- u. Lüftungsbauer) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden