Die Gehälter in Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Höhenkirchen - Siegertsbrunn ist eine Gemeinde in Bayern. Die Gemeinde gehört zum Landkreis München. In Höhenkirchen - Siegertsbrunn befinden sich zahlreiche Industrie- und Handwerksbetriebe. Dazu zählen unter anderem mehrere Elektrounternehmen, eine Glaserei, Bauunternehmen usw.. Für kreative Köpfe bietet sich die Arbeit bei einem der Raumausstatter an. Ein Großteil der Bevölkerung Höhenkirchen - Siegertsbrunn arbeitet im Bereich der Dienstleistungen. Höhenkirchen - Siegertsbrunn verfügt über eine gute Verkehrsanbindung. Die umliegenden Orte können bequem mit dem Auto oder der Bahn erreicht werden. Die Bahn fährt täglich. Dadurch ist es nicht notwendig, über ein eigenes Fahrzeug zu verfügen, um in der Gegend arbeiten zu können. Die Bahn fährt unter anderem nach München, wo sich den Einwohnern der Gemeinde weitere Arbeitsplätze anbieten.
Das Durchschnittsgehalt für Barkellner in Höhenkirchen-Siegertsbrunn beträgt 1.266,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 833,00 | € 1.700,00 | € 1.266,50 |
Netto | € 662,46 | € 1.189,82 | € 926,14 |
Der Barkellner und die Barkellnerin haben üblicherweise eine Ausbildung zum Restaurantfachmann oder zur Restaurantfachfrau gemacht, manche haben auch den Beruf des Hotelfachmanns und der Hotelfachfrau erlernt. Für diese Berufe sind keine bestimmten Schulabschlüsse vorgesehen, ein mittlerer Schulabschluss wird aber häufig vorausgesetzt.
Nach der Ausbildung in den verschiedenen Bereichen des Hotels oder des Restaurants haben sie sich für die Arbeit als Barkellner oder Barkellnerin entschieden. Ein sicheres Auftreten, ein gepflegtes Erscheinungsbild und sicherer Umgang mit den Gästen sind Voraussetzungen für den Beruf des Barkellners und der Barkellnerin. Ausserdem sollten Barkeller und Barkellnerinnen sich in ein oder zwei Fremdsprachen verständigen können, da auch häufig ausländische Gäste zu bedienen sind. Der Barkellner und die Barkellnerin bedienen die Gäste mit den gewünschten Spirituosen. eine genaue Kenntnis der angebotenen Alkoholika ist Voraussetzung für den Beruf des Barkellners und der Barkellnerin. Sie müssen sich ebenso ständig weiterbilden und nicht nur die bekannten Cocktails .
Die Gehäter Barkellner basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden