Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Bankbetriebswirt (Bankakademie) in Berlin beträgt 3.779,88 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.059,75 | € 6.500,00 | € 3.779,88 |
Netto | € 838,88 | € 3.709,57 | € 2.274,23 |
Um die Zulassung für die Weiterbildungsprüfung zum/r Bankbetriebswirt/in (Bankakademie) zu erlangen, ist eine entsprechend abgeschlossene Weiterbildung zum/r Bankfachwirt/in erforderlich. Die Weiterbildung erfolgt in Teilzeit, dauert 1 Jahr und wird an den Bankakademien berufsbegleitend absolviert.
Der/die Bankbetriebswirt/in (Bankakademie) kann in allen Banken, Kreditinstituten oder Direktbanken in Führungspositionen beschäftigt sein, aber auch im Versicherungswesen, in der Vermögens- und Anlageberatung sowie in Steuerkanzleien oder bei Wirtschaftsprüfern angestellt werden. Der/die Bankbetriebswirt/in (Bankakademie) ist in leitenden und führenden Positionen der Banken oder Kreditinstitute tätig und ist in diesem Rahmen für die Betreuung und Beratung der vermögenden Privatkunden oder Firmenkunden der Banken oder Kreditinstitute zuständig und berät diese in sämtlichen bankspezifischen Angelegenheiten. Der/die Bankbetriebswirt/in (Bankakademie) unterbreitet Vorschläge zur Geld- oder Vermögensanlage, .
Die Gehäter Bankbetriebswirt (Bankakademie) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden