Die Gehälter in Tübingen
Tübingen ist eine Stadt in Baden-Württemberg. Tübingen ist nicht nur eine Kreisstadt, sondern zugleich auch der Regierungsbezirk. Die Infrastruktur der Stadt ist als gut zu bezeichnen. Die Busse und Bahnen fahren hier regelmäßig in alle Richtungen. Auch mit dem PKW gelangt man für gewöhnlich sehr schnell ans Ziel. Tübingen wird als "Universitätsstadt" bezeichnet, was sie der Eberhard Karls Universität zu verdanken hat. Diese Universität ist nicht nur weltweit sehr anerkannt, sondern auch eine der ältesten Universitäten Deutschlands. Sehr viele Menschen haben in der Vergangenheit hier studiert. Zudem verfügt die Stadt über zahlreiche Schulen. Neben den allgemeinbildenden Schulen bestehen hier auch zahlreiche Gymnasien.
Das Durchschnittsgehalt für Ausbildungslokomotivführer in Tübingen beträgt 2.942,56 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.942,56 | € 2.942,56 | € 2.942,56 |
Netto | € 1.818,32 | € 1.818,32 | € 1.818,32 |
Ausbildungslokomotivführer und Ausbildungslokomotivführerinnen sind dafür verantwortlich, angehende Eisenbahner im Betriebsdienst, die sich auf das Gebiet Lokführer und Transport spezialisiert haben, während des praktischen Teils ihrer Ausbildung zu unterrichten. Sie bringen ihren Schützlingen jedoch nicht nur das Führen von Lokomotiven bei, sondern vermitteln ihnen auch Wissen über zu beachtende Vorschriften, Sicherheitsvorkehrungen sowie über technische Details des Arbeitsgerätes.
Einen wichtigen Teil der Arbeit eines Ausbildungslokomotivführers oder einer Ausbildungslokomotivführerin bildet die Unterweisung von Auszubildenden in innerbetrieblicher Kommunikation. Die Beaufsichtigung, die Dokumentation und die Lernzielkontrolle .
Die Gehäter Ausbildungslokomotivführer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Berlin | € 1.841,67 |
Braunschweig | € 1.386,67 |
Düsseldorf | € 2.020,00 |
Garbsen | € 2.500,00 |
Mannheim, Universitätsstadt | € 2.992,17 |
München | € 3.047,42 |
Tübingen | € 2.942,56 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden