Die Gehälter in Mettmann

Im Regierungsbezirk Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen liegt die Kreisstadt Mettmann. Die Nachbarstädte Düsseldorf und Wuppertal ermöglichen ein Pendeln zu anderen Wirtschaftsstandorten, wenn man in Mettmann selbst keine Stelle finden sollte. Einige große und mittelständische, aber auch kleinere Betriebe verschiedener Branchen sind in Mettmann angesiedelt; darunter auch produzierende Industriebetriebe und Dienstleistungsunternehmen. Eine Volkshochschule, sowie das Berufskolleg Neandertal und eine Krankenpflegeschule sind nur wenige Beispiele für das solide Bildungswesen der Stadt. Über den Schienenverkehr kann man das gesamte Ruhrgebiet erreichen, auch Busse stehen zur Verfügung. Die Bundesautobahnen A3, A46 und A535, sowie die A44 und die Bundesstraße B7 sorgen für exzellente Straßenanbindung. Die Flughäfen Bonn und Düsseldorf liegen in der Nähe.

Das Durchschnittsgehalt für Ausbaufacharbeiter (Trockenbauarbeiten) in Mettmann beträgt 2.233,85 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 1.760,00 € 2.707,69 € 2.233,85
Netto € 1.396,99 € 1.902,09 € 1.649,54

Je nach Schwerpunkt übernehmen der Ausbaufacharbeiter und die Ausbaufacharbeiterin Zimmerarbeiten oder Stuckarbeiten, bauen Estrich ein, verlegen Fliesen und Platten, dämmen, isolieren und montieren Trockenbauelemente und bauen Gebäude aus. Hauptsächlich arbeiten sie in handwerklichen und industriellen Betrieben des Ausbaugewerbes.

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Zum Ausbaugewerbe gehören der Trockenbau-, Dachdecker- und Zimmerbetriebe, Isolierbauunternehmen sowie auch Fachbetriebe für Fußbodentechnik und Stuckateurbetriebe. Baustellen werden von dem Ausbaufacharbeiter und der Ausbaufacharbeiterin eingerichtet und Ausbaumaterialien für den Einbau vorbereitet. Verschiedene Tätigkeiten ergeben sich dann je nach beruflichem Schwerpunkt. Beispielsweise errichten sie Innenwände aus Fertigteilen, verputzen Wände oder verlegen Fliesen in Wohnungen, Verwaltungsgebäuden oder auch Gewerbe- und Industriebauten. Mit Hilfe von Handwerkzeugen und Maschinen bearbeiten sie Holzbauteile, stellen Estrichmischungen her und tragen diese auf. Des weiteren gehört zu ihren Aufgaben das Anbringen und arbeiten mit Dichtungsmassen. Zuständig sind sie in allen Bereichen für die Transportarbeiten. Eventuell übernehmen sie auch Nachbesserungsarbeiten. Die Werkstatt und Baustellen, welche sich auch im Ausland befinden können, sind die Arbeitsorte des Ausbaufacharbeiters und der Ausbaufacharbeiterin. Innerhalb von Gebäuden führen sie dort meist unterschiedliche Ausbauarbeiten durch. Auch im .

Die Gehäter Ausbaufacharbeiter (Trockenbauarbeiten) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Ahlen, Westfalen € 1.043,48
Apolda € 1.633,68
Berlin € 857,00
Bochum € 2.662,18
Bonn € 1.178,17
Bornheim, Rheinland € 2.600,00
Brachstedt € 2.000,00
Bremen € 632,00
Dortmund € 864,00
Dresden € 900,00
Duisburg € 1.914,00
Ehndorf € 1.500,00
Ehrenberg (Rhön) € 1.440,00
Ennepetal € 2.214,00
Essen, Ruhr € 1.269,57
Eystrup € 1.712,00
Frankfurt am Main € 956,52
Gelsenkirchen € 870,00
Germering, Oberbayern € 2.600,00
Haltern am See € 747,50
Halver € 1.900,00
Hamburg € 1.083,33
Hannover € 720,00
Heinsberg, Rheinland € 803,00
Herne, Westfalen € 1.083,33
Hoppstädten-Weiersbach € 1.408,70
Karlsruhe (Baden) € 1.500,00
Kayhude € 2.086,96
Kiel € 1.560,00
Köln € 2.000,00
Leipzig € 1.520,00
Leverkusen € 1.300,00
Lörrach € 2.829,27
Lutherstadt Wittenberg € 1.344,00
Mannheim, Universitätsstadt € 2.798,68
Mettmann € 1.760,00
Mittelhof, Sieg € 1.570,00
München € 1.066,67
Nackenheim € 1.248,00
Ratingen € 1.500,00
Recklinghausen, Westfalen € 1.840,00
Rhauderfehn € 2.080,00
Rohrdorf, Kreis Rosenheim, Oberbayern € 2.601,08
Sauerlach € 3.073,42
Schneverdingen € 918,84
Schwerin, Mecklenburg € 825,00
Sinsheim (Elsenz) € 2.790,00
Strasburg (Uckermark) € 1.350,00
Wehrheim € 935,00
Weinheim (Bergstraße) € 2.383,33



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden