Die Gehälter in Tübingen
Tübingen ist eine Stadt in Baden-Württemberg. Tübingen ist nicht nur eine Kreisstadt, sondern zugleich auch der Regierungsbezirk. Die Infrastruktur der Stadt ist als gut zu bezeichnen. Die Busse und Bahnen fahren hier regelmäßig in alle Richtungen. Auch mit dem PKW gelangt man für gewöhnlich sehr schnell ans Ziel. Tübingen wird als "Universitätsstadt" bezeichnet, was sie der Eberhard Karls Universität zu verdanken hat. Diese Universität ist nicht nur weltweit sehr anerkannt, sondern auch eine der ältesten Universitäten Deutschlands. Sehr viele Menschen haben in der Vergangenheit hier studiert. Zudem verfügt die Stadt über zahlreiche Schulen. Neben den allgemeinbildenden Schulen bestehen hier auch zahlreiche Gymnasien.
Das Durchschnittsgehalt für Assistent - Gesundheits- und Sozialwesen in Tübingen beträgt 2.470,84 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.800,00 | € 3.141,67 | € 2.470,84 |
Netto | € 1.225,63 | € 2.302,47 | € 1.764,05 |
Um die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zu dem Beruf als Assistent/in - Gesundheits- und Sozialwesen zu erfüllen, ist ein mittlerer Bildungsabschluss notwendig ebenso wie auch ein entsprechendes Abschlusszeugnis des Berufkollegs für Gesundheit und Pflege !. Die Ausbildungsdauer ist mit einem Jahr festgesetzt, wobei während dieser Ausbildungszeit eventuell auch die Fachhochschulreife erlangt werden kann.
Der/die Assistent/in - Gesundheits- und Sozialwesen ist nach der Ausbildung in der Lage, sämtliche Aufgaben sowohl im medizinischen, pflegerischen und sozialen Sektor, als auch im betriebswirtschaftlichen Bereich zu übernehmen. Der/die Assistent/in - Gesundheits- und Sozialwesen ist für die Aufnahme der Patienten in den Krankenhäusern zuständig. Des weiteren umfasst das Arbeitsgebiet auch die Abrechnung der Leistungen mit den Krankenkassen oder den Privatpatienten, hier gehört auch die Vorbreitung zu Pflegesatzverhandlungen in den Tätigkeitsbereich, wie auch die Beratung der Patienten und deren Angehörigen. .
Die Gehäter Assistent - Gesundheits- und Sozialwesen basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden